München. Mit dem Herbst kommt auch der Nebel – und damit steigt die Unfallgefahr auf Deutschlands Straßen. Der ADAC erinnert deshalb an wichtige Verkehrsregeln und gibt praxisnahe Hinweise für eine sichere Fahrt bei eingeschränkter Sicht.
Nebel tritt oft plötzlich auf und ist besonders tückisch. Autofahrende sollten bei Sichtbehinderungen frühzeitig das Abblendlicht einschalten – auch tagsüber. Moderne Fahrzeuge mit Tagfahrlicht sind dabei keine Hilfe: „Das Tagfahrlicht leuchtet meist nur vorn und schaltet die Rückleuchten nicht mit ein“, so der ADAC. Zudem reagiere die Lichtautomatik bei Nebel nicht immer zuverlässig.
Nebelschlussleuchte nur bei Sicht unter 50 Metern erlaubt
Besondere Vorsicht gilt beim Einsatz der Nebelschlussleuchte: Sie darf ausschließlich bei Sichtweiten unter 50 Metern aktiviert werden – ansonsten droht ein Verwarngeld. Gleiches gilt für Nebelscheinwerfer, die nur bei erheblich eingeschränkter Sicht durch Nebel, Schnee oder Regen erlaubt sind. Wer trotz guter Sicht mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte fährt, blendet den nachfolgenden Verkehr und verstößt gegen die Verkehrsregeln.
Tempo an Sichtweite anpassen
Auch das Tempo muss angepasst werden: Liegt die Sichtweite unter 50 Metern, erlaubt der Gesetzgeber maximal 50 km/h. Der Sicherheitsabstand zum Vordermann sollte mindestens der Geschwindigkeit in Metern entsprechen – bei 50 km/h also mindestens 50 Meter.
Der ADAC appelliert zudem an die Eigenverantwortung: „Wer unsicher ist, sollte das Licht lieber früher einschalten und den Abstand vergrößern.“ Denn nur, wer innerhalb der sichtbaren Strecke anhalten kann, ist auf der sicheren Seite.
Quelle: ADAC. Foto: Canva