Berlin/Brüssel. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zeigt sich alarmiert über die jüngsten Änderungen an der geplanten EU-Lieferkettenrichtlinie. Nach einer Abstimmung im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments sieht der DGB zentrale Schutzmechanismen für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Umwelt erheblich geschwächt. Besonders kritisch bewertet der Dachverband den stark eingeschränkten Anwendungsbereich und die verwässerten Sanktionsmöglichkeiten.
Gewerkschaft warnt vor verwässerten Standards in Lieferketten
Die Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht in Lieferketten (CSDDD) sollte ursprünglich verbindliche Mindeststandards für Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und Umwelt entlang globaler Lieferketten schaffen. Doch laut DGB-Vorsitzender Yasmin Fahimi sei der aktuelle Ausschusstext „nur noch ein Schatten des ursprünglichen Gesetzes“.
Kritik übt der DGB insbesondere an der Europäischen Volkspartei (EVP), die laut Gewerkschaft mit der Drohung einer Zusammenarbeit mit rechten und rechtsextremen Fraktionen einen Kompromiss durchgesetzt habe. Dieser führe dazu, dass künftig nur noch deutlich weniger Unternehmen unter die Richtlinie fallen – ein Rückschlag für verbindliche Standards in der globalen Wirtschaft.
„Die EU verspielt mit dieser Entscheidung ihre Glaubwürdigkeit in Sachen Nachhaltigkeit“, so Fahimi. Auch die Beteiligung von Stakeholdern wie Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Organisationen wurde im überarbeiteten Entwurf reduziert. Hinzu kommt die Abkehr von einem europaweit einheitlichen Sanktionssystem, was laut DGB zu einem Flickenteppich nationaler Regelungen führen könnte.
Der DGB appelliert nun an das Europäische Parlament, die ursprünglichen Ziele der Lieferkettenrichtlinie im weiteren Gesetzgebungsverfahren wiederherzustellen. „Es geht um fairen Wettbewerb, Nachhaltigkeit und den Schutz derjenigen, die entlang der Lieferketten oft unter prekären Bedingungen arbeiten“, betont Fahimi.
Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)