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Klimaschutzgesetz

Deutsche Umwelthilfe: Klimaschutzgesetz der Bundesregierung verfassungswidrig?

Berlin. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht sich durch ein neues Gutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) in ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesregierung bestärkt. Im Mittelpunkt der Kritik steht die jüngste Novelle des Klimaschutzgesetzes – insbesondere die Abschaffung verbindlicher Sektorziele. Laut SRU gefährden die Gesetzesänderungen das Erreichen der deutschen Klimaziele erheblich.

Bereits das Bundesverfassungsgericht hatte die Bundesregierung und mehrere Institutionen aufgefordert, bis zum 15. Oktober zu den Beschwerden Stellung zu nehmen. Für die DUH ist das Gutachten nun ein weiterer Beleg für die ihrer Ansicht nach verfehlte Klimapolitik.

DUH fordert Rückkehr zu Sektorverantwortung

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert ein radikales Umdenken: „Nur mit einem klaren CO₂-Budget, einer Rückkehr zur Sektorverantwortung und einem Klimanotfallprogramm können wir unsere Klimaziele noch erreichen.“ Auch die juristische Dimension betont DUH-Anwalt Prof. Dr. Remo Klinger: „Wenn selbst ein großzügig berechnetes CO₂-Budget schon 2033 aufgebraucht ist, verstößt die Bundesregierung gegen ihre verfassungsrechtliche Pflicht zum Schutz künftiger Generationen.“

Politischer und juristischer Druck steigt

Das SRU-Gutachten verweist auf erhebliche Schwächen im überarbeiteten Klimaschutzgesetz. Besonders problematisch sei die fehlende Verpflichtung einzelner Sektoren wie Verkehr oder Gebäude, eigenständig zur Reduktion von Treibhausgasen beizutragen. Die DUH fordert daher nicht nur symbolische Korrekturen, sondern eine umfassende Reform, die sich am Pariser Klimaabkommen orientiert.

Weitere Informationen und das vollständige Gutachten finden sich unter www.duh.de.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e. V.

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