Werbung

awin: Matten Welt DE
Bundestag

Bundestag beschließt Ausgleich für kommunale Steuerausfälle

Berlin. Der Deutsche Bundestag hat am 16. Oktober 2025 eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes beschlossen. Ziel ist es, die erwarteten Steuermindereinnahmen der Kommunen auszugleichen, die durch den sogenannten „Investitionsbooster“ entstanden sind. Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt diesen Schritt ausdrücklich.

Kommunale Haushalte erhalten Stabilität

„Was sich als rein technischer Vorgang anhört, hat für die Kommunen essenzielle Bedeutung“, sagt Klaus Mack, Vorsitzender der AG Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Die finanzielle Lage vieler Städte und Gemeinden sei angespannt. Die nun beschlossene Kompensation verhindere ein weiteres Abrutschen der kommunalen Haushalte.

Verlässlichkeit des Bundes betont

Mack lobt, dass der Bund damit sein Wort halte. Die Regelung sorgt dafür, dass der Investitionsbooster – ein Konjunkturpaket, das kommunale Investitionen fördern soll – nicht zu finanziellen Belastungen für die Kommunen führt. Vielmehr sichert der Bund ab, dass geringere Steuereinnahmen nicht zulasten der kommunalen Handlungsfähigkeit gehen.

Debatte zur Veranlassungskonnexität läuft

Die CDU/CSU weist zudem darauf hin, dass derzeit eine Arbeitsgruppe über die grundsätzliche Umsetzung des Veranlassungskonnex-Prinzips berät – also die Frage, wer bei gesetzlichen Vorgaben auf kommunaler Ebene die Kosten trägt. Dies war Teil des Koalitionsvertrags und wird nun auf Fachebene konkretisiert.

Quelle: CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Gefällt dir’s? Dann teil’s doch!

Facebook
LinkedIn
WhatsApp
Threads
X

Weitere Artikel