Berlin. Der Bundestag setzt ein starkes Zeichen für den Breitensport: Ab dem 10. November 2025 können Kommunen in Deutschland Anträge auf Fördermittel aus dem neuen Programm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ stellen. Die Maßnahme ist Teil der sogenannten Sportmilliarde, einer zentralen Einigung aus dem Bundeshaushalt 2025. Ziel ist es, veraltete oder geschlossene Sporteinrichtungen in ganz Deutschland zu sanieren und wieder nutzbar zu machen.
Förderrahmen: Von Turnhalle bis Bolzplatz
Die Förderrichtlinie umfasst eine Mindestfördersumme von 250.000 Euro und eine Höchstsumme von 8 Millionen Euro. Gefördert werden sowohl kleine Projekte wie Vereinsheime als auch größere Sanierungen von Schwimmbädern oder Sportzentren. Nach Eingang und Prüfung der Anträge durch das Bundesbauministerium (BMWSB) entscheidet der Haushaltsausschuss des Bundestags über die Bewilligung.
Breite politische Unterstützung
„Nichts stärkt den Zusammenhalt mehr als der Sport“, sagt Florian Oßner, Obmann der CDU/CSU im Haushaltsausschuss. Gerade für viele Vereine und Kommunen komme die Sportmilliarde zur rechten Zeit, da ihnen oft die Mittel für dringende Sanierungen fehlen. Auch Dr. Thorsten Rudolph (SPD) lobt die schnelle Umsetzung durch das Bundesministerium unter Leitung von Verena Hubertz.
Bürokratiearme Beantragung geplant
Besonders betont wird die einfache Beantragung: Die Richtlinie sei so gestaltet, dass Fördermittel zügig fließen können – ein Modell für künftige Programme. Der Bund will damit nicht nur Infrastruktur modernisieren, sondern auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt durch Sport langfristig stärken.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden sich unter www.bbsr.bund.de/SKS2025.
Quelle: CDU/CSU-Bundestagsfraktion / SPD / BMWSB