Leipzig. Zum Jahresende 2025 verlieren die ersten EU-Drohnenführerscheine ihre Gültigkeit – und wer nicht rechtzeitig verlängert, muss mit deutlich höheren Kosten und zusätzlichem Aufwand rechnen. Darauf weist das Fachportal Drohnen-Camp.de hin, das praktische Tipps zur Verlängerung liefert.
Seit 2020 ist der Drohnenführerschein für viele Einsatzbereiche verpflichtend. Je nach Nutzung benötigen Pilotinnen und Piloten den Nachweis A1/A3, das Fernpilotenzeugnis A2 oder das sogenannte STS-Zeugnis für spezielle Flugszenarien. Alle drei Lizenzen haben eine Gültigkeit von fünf Jahren.
Fristen nicht verpassen – sonst wird es teuer
Wer seine Berechtigung nicht rechtzeitig verlängert, muss die Prüfung erneut ablegen – inklusive aller Kosten und Formalitäten. Besonders betroffen sind Inhaber des A2-Zeugnisses, das laut Gesetz nur während seiner Gültigkeit verlängert werden kann.
„Frühzeitiges Handeln spart Geld und vermeidet unnötigen Prüfungsstress“, sagt Francis Markert von Drohnen-Camp. Für den A2 genügt in der Regel eine Auffrischungsschulung bei einer anerkannten Stelle. Vorteil: Auch der Basisnachweis A1/A3 wird automatisch mitverlängert.
So funktioniert die Verlängerung
- A1/A3: Online-Prüfung mit 40 Fragen, jederzeit über das Luftfahrt-Bundesamt möglich. Bestehensgrenze: 75 Prozent. Kosten: 15 Euro.
- A2: Auffrischung bei zertifizierter Prüfstelle, keine neue Prüfung erforderlich. Nur innerhalb der Gültigkeit möglich.
- STS-Zeugnis: Ebenfalls alle fünf Jahre zu erneuern – Details je nach Einsatzgebiet.
Eine Infografik zur Verlängerung fasst alle Optionen kompakt zusammen.
Rechtzeitig informieren – jetzt handeln
Die ersten Lizenzen wurden Ende 2020 ausgestellt, weshalb die frühesten Verlängerungen bereits Ende 2025 anstehen. Drohnen-Camp empfiehlt, rechtzeitig das Ablaufdatum zu prüfen und sich gegebenenfalls für eine Schulung anzumelden.
Quelle: Drohnen-Camp.de