DUH warnt: EU-Verordnung gegen Entwaldung droht geschwächt zu werden

Berlin. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) schlägt Alarm: Ein aktueller Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Verordnung gegen Entwaldung und Walddegradierung (EUDR) könnte den Umwelt- und Biodiversitätsschutz in Europa empfindlich schwächen. Konkret soll künftig nur noch der sogenannte Erstinverkehrbringer zur Rechenschaft gezogen werden – nachgelagerte Händler und Verarbeiter würden aus der Verantwortung entlassen.

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner warnt: „Die geplante Änderung öffnet gefährlichen Schlupflöchern erneut Tür und Tor. Schon die Holzhandelsverordnung hat gezeigt, wie illegal geschlagenes Holz in die EU gelangen konnte, weil nachgelagerte Akteure nicht haftbar waren.“

Entwaldung: Verantwortung entlang der Lieferkette gefordert

Mit der ursprünglichen Fassung der EUDR sollten genau diese Versäumnisse beseitigt werden. Ziel war es, die gesamte Lieferkette – vom Importeur bis zum Einzelhandel – in die Pflicht zu nehmen, Produkte ohne Entwaldungsrisiko nach Europa zu bringen. Die jetzt vorgeschlagene Abschwächung der Sorgfaltspflichten steht laut DUH im klaren Widerspruch zu diesem Ziel.

„Die Bundesregierung muss sich jetzt im EU-Rat klar gegen diese Verwässerung positionieren und den Schutz der Wälder verteidigen“, fordert Müller-Kraenner. Andernfalls drohten Rückschritte beim Umwelt- und Klimaschutz, die die Glaubwürdigkeit der EU gefährden.

DUH fordert klares Bekenntnis der Politik

Die DUH ruft Umwelt- und Verbraucherorganisationen, aber auch Bürgerinnen und Bürger auf, den politischen Druck zu erhöhen. Wälder weltweit seien essenziell für Klima, Biodiversität und Lebensgrundlagen vieler Menschen – ihre Zerstörung dürfe nicht durch Lücken in EU-Vorgaben begünstigt werden.

Mehr Informationen und Hintergründe bietet die Deutsche Umwelthilfe auf www.duh.de.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V.

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