Gericht verhandelt Klimaplan

Klimaklage vor höchstem Gericht: DUH fordert wirksames Klimaschutzprogramm

Berlin. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am 29. Januar 2026 in letzter Instanz über die Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung. Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das das Programm im Mai 2024 als rechtswidrig einstufte. Es sei unzureichend, um die Klimaziele laut Klimaschutzgesetz zu erreichen – ein Vorwurf, den die DUH nun höchstrichterlich bestätigt sehen will.

Unzureichender Klimaplan auf dem Prüfstand

Bereits 2024 stellte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg fest, dass die Bundesregierung mit ihrem damaligen Klimaschutzprogramm gegen das geltende Klimaschutzgesetz verstößt. Die prognostizierten CO₂-Einsparungen reichen demnach nicht aus, um die verbindlichen Klimaziele bis 2030 und 2040 zu erreichen. Die Bundesregierung hat daraufhin Revision eingelegt – über deren Erfolg nun das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch betont: „Die Bundesregierung hat nach wie vor kein Programm vorgelegt, mit dem die gesetzlich vorgeschriebenen Klimaschutzziele erreicht werden können.“ Laut aktuellem Projektionsbericht würden bis 2030 rund 25 Millionen Tonnen CO₂ zu viel ausgestoßen, bis 2040 sogar 103 Millionen Tonnen. Besonders drastisch: Für den Zeitraum 2031 bis 2040 prognostiziert die DUH eine Überschreitung von über 550 Millionen Tonnen CO₂.

Neue Maßnahmen gefordert

Im Zentrum der Kritik stehen vage Absichtserklärungen und fehlende Angaben zur konkreten Wirkung einzelner Maßnahmen. Resch nennt beispielhaft ein Tempolimit, mit dem jährlich zwölf Millionen Tonnen CO₂ eingespart werden könnten. Dies sei ein sofort umsetzbares Instrument, das bislang ungenutzt bleibe.

Währenddessen arbeitet die Bundesregierung an einem neuen Klimaschutzprogramm, das spätestens im März 2026 beschlossen werden soll. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dürfte maßgeblichen Einfluss auf die Ausgestaltung dieses Programms haben.

Bedeutung für Klimaschutz und Rechtssicherheit

Die DUH sieht in dem Verfahren vor dem höchsten Verwaltungsgericht eine richtungsweisende Entscheidung: Wird die Rechtswidrigkeit des bisherigen Klimaschutzprogramms bestätigt, müsste die Bundesregierung verbindlich nachbessern – und das unter Zeitdruck. Eine konsequente Nachsteuerung wäre laut DUH zwingend erforderlich, um die Klimaziele nicht vollständig zu verfehlen.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V.

Gefällt dir’s? Dann teil’s doch!

Facebook
LinkedIn
WhatsApp
Threads
X

Weitere Artikel