Nitrat-Urteil: BDEW fordert rechtssicheren Grundwasserschutz

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung für unwirksam erklärt – mit weitreichenden Folgen für den Grundwasserschutz in Deutschland. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht darin ein deutliches Signal für die Notwendigkeit klarer gesetzlicher Regelungen zur Nitratreduktion.

Im Urteil kritisiert das Gericht die unzureichende rechtliche Bestimmtheit der Verordnung, mit der besonders belastete sogenannte „rote Gebiete“ ausgewiesen werden sollten. Diese Entscheidung unterstreicht laut BDEW die Dringlichkeit, rechtlich einwandfreie und transparente Regelungen zu schaffen, um das Grundwasser nachhaltig vor übermäßigen Nitrateinträgen aus der Landwirtschaft zu schützen.

Klarheit statt Flickwerk bei Nitrat-Grenzwerten

Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, betont: „Das Urteil zeigt, wie wichtig es ist, dass die Vorgaben für die Ausweisung von sogenannten roten Gebieten mit hoher Nitratbelastung rechtlich klar geregelt werden.“ Nur so lasse sich der Eintrag von Nitraten wirksam begrenzen und der EU-Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter langfristig einhalten.

Weyand fordert zudem eine konsequente Bilanzierung von Nährstoffeinträgen und -austrägen in landwirtschaftlichen Betrieben im Sinne einer transparenten Stoffstrombilanz. Technisch aufwendige und kostenintensive Trinkwasseraufbereitung könne vermieden werden, wenn die Verursachung an der Quelle reduziert werde.

Perspektiven für Wasserschutz und Landwirtschaft

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat auch Auswirkungen auf künftige politische Prozesse in Bund und Ländern. Der BDEW setzt sich für Maßnahmen ein, die rechtssicher, ökologisch nachhaltig und zugleich praktisch umsetzbar sind – zum Schutz des Wassers und der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe.

Weitere Informationen zum Thema finden sich auf der Seite des BDEW.

Quelle: BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft

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