Meppen. Wegen der bestätigten Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln im Emsland ordnet der Landkreis mit sofortiger Wirkung eine Stallpflicht für größere Geflügelhaltungen an. Hintergrund ist der Nachweis des hochansteckenden H5N1-Virus bei fünf Wildenten – bestätigt durch das Friedrich-Loeffler-Institut. Betroffen sind Geflügelbestände mit mehr als 50 Tieren.
Die Stallpflicht gilt ab dem 28. Oktober 2025 und betrifft sämtliche Hühner-, Enten-, Gänse- und Putenhaltungen im Kreisgebiet. Die Tiere dürfen vorerst nur noch in geschlossenen Ställen oder gesicherten Ausläufen gehalten werden. Ziel der Maßnahme ist der vorbeugende Schutz heimischer Geflügelbestände vor einer Einschleppung durch Wildvögel.
Vorsorgemaßnahme für Millionen Tiere
„Derzeit beobachten wir eine starke Ausbreitung der Vogelgrippe bei Wildvögeln. Das Infektionsrisiko ist hoch“, erklärt Landrat Marc-André Burgdorf. Mit der neuen Verfügung wolle man eine weitere Ausbreitung in Nutzgeflügelbetriebe verhindern. Im Emsland werden laut Landkreis rund 33 Millionen Stück Geflügel gehalten. Die Region ist zugleich ein bedeutendes Rast- und Durchzugsgebiet für Wildvögel.
Kleinhalter mit bis zu 50 Tieren sind von der Stallpflicht ausgenommen. Dennoch appelliert der Landkreis auch an kleinere Betriebe, grundlegende Hygieneregeln konsequent einzuhalten. Die Aviäre Influenza ist meldepflichtig und kann bei Ausbruch zu hohen Tierverlusten sowie erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen.
Verfügung online einsehbar
Die Allgemeinverfügung zur Stallpflicht ist im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht und auf www.emsland.de/amtsblatt abrufbar. Die Regelung gilt bis auf Weiteres.
Quelle: Landkreis Emsland.