Berlin. Die Länder haben zur geplanten Anpassung des Mindeststeuergesetzes Stellung bezogen und fordern gezielte Änderungen, insbesondere beim steuerlichen Abzug von Sonderbetriebsausgaben. Die Bundesregierung kündigte an, die Vorschläge eingehend zu prüfen.
Hintergrund der aktuellen Debatte ist der Gesetzentwurf zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer steuerlicher Maßnahmen (BT-Drs. 21/1865). Dieser verfolgt unter anderem das Ziel, internationale Vorgaben zur Mindestbesteuerung von Unternehmensgewinnen rechtlich umzusetzen. Im Rahmen der föderalen Gesetzgebung wurde der Bundesrat beteiligt, dessen Stellungnahme nun vom Bundestag veröffentlicht wurde (BT-Drs. 21/2467).
Kritik an Sonderbetriebsausgaben-Regelung
Konkret plädieren die Bundesländer für eine Änderung bei der steuerlichen Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben in bestimmten Konstellationen. Diese könnten laut Bundesrat in der bisherigen Fassung des Gesetzes zu Verzerrungen führen. Die Bundesregierung erklärte in ihrer Gegenäußerung, den Vorschlag der Länder auf seine Umsetzbarkeit zu prüfen.
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums betonte: „Wir nehmen die Hinweise der Länder ernst und werden sie im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen.“ Der Gesetzesentwurf soll noch in diesem Jahr im Bundestag weiter beraten werden.
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Auch wenn die Debatte auf Bundesebene geführt wird, betrifft die Ausgestaltung des Mindeststeuergesetzes viele Unternehmen und Steuerpflichtige auch in Nordrhein-Westfalen und der Region Münsterland. Anpassungen könnten sich sowohl auf Steuerberater als auch auf Unternehmensstandorte vor Ort auswirken.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib 559/2025