Bezahlkarte

Bezahlkarte für Asylsuchende im Emsland: Umstellung bis Jahresende geplant

Meppen. Im Landkreis Emsland wird die Einführung der Bezahlkarte für Asylsuchende weiter umgesetzt. Zwischen Oktober 2025 und März 2026 werden insgesamt 53 Personen mit Aufenthaltsgestattung im Rahmen des landesweiten Verteilungssystems aufgenommen – und sie bringen die neue Bezahlkarte direkt mit.

Grundlage ist ein Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung vom 13. Oktober 2025. Aufgrund von Übererfüllungen in der vorherigen Verteilphase liegt die tatsächliche Aufnahmeverpflichtung des Landkreises Emsland aktuell bei zwölf Personen pro Monat. Die Ausgabe der Bezahlkarten erfolgt nach der Erstaufnahme durch die Landesaufnahmebehörde, anschließend übernehmen die emsländischen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden deren Verwaltung.

Emsland stellt auf neues Bezahlsystem um

Die Bezahlkarte ersetzt im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bisher übliche Barauszahlungen. Bereits seit April 2025 steht das landesweit einheitliche System den Kommunen im Emsland zur Verfügung. Neben Neuankömmlingen werden derzeit auch rund 850 Bestandsfälle im Grundleistungsbezug schrittweise auf die neue Karte umgestellt.

„Mit der Einführung der Bezahlkarte und der Umstellung der Bestandsfälle entfällt in der Regel das monatliche Abholen von Geldleistungen“, erklärt Sozialdezernentin Dr. Sigrid Kraujuttis. Auch der Aufwand bei regionalen Kreditinstituten wie der Sparkasse Emsland sinkt, da keine Barschecks mehr eingelöst werden müssen.

Was sich mit der neuen Bezahlkarte für Betroffene konkret ändert, lesen Sie im folgenden Abschnitt.

Die Bezahlkarte ist eine auf Deutschland beschränkte Debitkarte und verpflichtet alle Personen im Grundleistungsbezug zur Nutzung – auch wenn bereits ein Bankkonto vorhanden ist. Bargeldauszahlungen sind auf maximal 50 Euro pro Monat begrenzt. Für den täglichen Bedarf kann die Karte im Einzelhandel oder online eingesetzt werden, soweit dies nicht durch kommunale Regelungen eingeschränkt ist.

Die Karte soll die Nutzung öffentlicher Leistungen effizienter und transparenter gestalten. Zudem bietet sie geflüchteten Personen ohne eigenes Konto mehr Unabhängigkeit im Zahlungsalltag.

Quelle: Landkreis Emsland. Foto: Landkreis Emsland

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