Berlin. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert ein sofortiges Anwendungsverbot für das Pestizid Flufenacet nach Widerruf der Zulassung. Hintergrund ist ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, der die bisherige Praxis des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) kritisiert: Pauschale Aufbrauchfristen für verbotene Pflanzenschutzmittel sind demnach rechtswidrig.
Trotz eines EU-weiten Verbots gestattet das BVL aktuell die Anwendung flufenacet-haltiger Mittel wie Cadou SC bis Dezember 2026 – mehr als ein Jahr nach dem Auslaufen der Genehmigung. Die DUH sieht hierin eine eklatante Missachtung des Umwelt- und Gesundheitsschutzes und hat parallel einen Antrag bei der EU-Kommission gestellt, um künftig derartige Übergangsfristen zu verhindern.
Flufenacet belastet Grundwasser und Umwelt
Flufenacet wurde im Mai 2025 von der EU-Kommission aufgrund hormoneller Risiken und Gefahren für das Grundwasser verboten. Bereits im Herbst 2024 hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hormonell schädliche Effekte auf die Schilddrüse festgestellt. Besonders problematisch: Das Abbauprodukt Trifluoressigsäure (TFA) gilt als „Ewigkeitschemikalie“, die weder aus Gewässern noch aus dem Trinkwasser entfernt werden kann.
DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch kritisiert die deutschen Behörden scharf: „Die deutsche Zulassungsbehörde gewährt einem europaweit verbotenen Pestizid absurd lange Abverkaufs- und Aufbrauchfristen.“ Das BVL stelle damit Konzerninteressen über den Schutz von Mensch und Natur.
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Die DUH fordert, dass das BVL künftig für jede Widerrufsentscheidung eine Einzelfallprüfung durchführt – wie vom Oberverwaltungsgericht verlangt – und besonders gefährliche Mittel wie Flufenacet sofort vom Markt nimmt. Die Entscheidung könnte Signalwirkung für weitere Pestizidregelungen in Deutschland haben.