Berlin. Mit dem BEEP-Gesetz hat der Bundestag neue Regelungen zur Entbürokratisierung und Kompetenzerweiterung in der Pflege beschlossen. Der AOK-Bundesverband unterstützt die Reform grundsätzlich, warnt jedoch vor Unklarheiten bei pflegerischen Diagnosen. Das Gesetz soll die Rolle von Pflegefachpersonen stärken und die Versorgung im Alltag verbessern.
„Die Kompetenzerweiterung für Pflegekräfte ist ein richtiger Schritt“, sagte Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands. Sie betont, dass die Pflege ebenso wie die geplante Primärversorgung von den neuen Regelungen profitiere. Künftig können Pflegefachpersonen mehr heilkundliche Aufgaben eigenverantwortlich übernehmen. Problematisch sei jedoch, dass dies unter Umständen auch ohne ärztliche Indikationsstellung geschehen darf – allein auf Basis pflegerischer Diagnosen. Ein einheitliches Diagnosesystem existiere in Deutschland bislang nicht, so Reimann.
Pflegegesetz schafft neue Spielräume – aber es fehlen Standards
Positiv bewertet die AOK die Aufnahme mehrerer Forderungen aus dem eigenen Haus: So wird die Rolle der Kommunen gestärkt und die Verwendung von Versorgungsdaten für die lokale Pflegestrukturplanung gesetzlich geregelt. Auch sektorunabhängige Vertragsmodelle und die Anerkennung von Unterstützungsleistungen durch Angehörige in stationären Einrichtungen wurden berücksichtigt.
Kritisch bleibt laut Reimann jedoch, dass es an einem verbindlichen fachlichen Rahmen für pflegerische Diagnosen mangelt. In der Praxis würden unterschiedliche Klassifikationen verwendet, ohne einheitliche Standards. Dies könne im Versorgungsalltag zu Unsicherheiten führen.
Die nächsten Schritte liegen bei der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Pflege – strukturelle Lösungen sind nun gefragt.
Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wurde am 6. November 2025 in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Es bildet einen weiteren Reformbaustein im deutschen Pflegesystem. Mehr Informationen zur Reform gibt es auf bv.aok.de.