Celle. Am Mittwoch, 12. November 2025, verhandelt das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen über ein bedeutsames sozialrechtliches Thema: Eine schwerbehinderte Frau klagt auf Kostenübernahme für einen neuen Assistenzhund durch ihre gesetzliche Krankenkasse. Die öffentliche Verhandlung beginnt um 11 Uhr im Saal 129 des LSG in Celle.
Die 38-jährige Klägerin ist pflegebedürftig und wird im Alltag durch einen speziell ausgebildeten Assistenzhund unterstützt. Dieser hilft ihr unter anderem beim Aufheben von Gegenständen, Öffnen von Türen oder dem Holen von Medikamenten. Der aktuelle Hund wurde per Crowdfunding finanziert, ist jedoch altersbedingt nicht mehr voll einsatzfähig. Nun beantragt sie bei ihrer Krankenkasse die Übernahme der Anschaffungs- und Ausbildungskosten für einen neuen Hund in Höhe von 33.000 Euro.
GKV lehnt ab – Sozialgericht gab Klägerin Recht
Die Krankenkasse verweigert die Zahlung mit Verweis darauf, dass es sich nicht um eine GKV-Leistung handele. Die erforderlichen Hilfen könnten durch Pflegekräfte oder technische Hilfsmittel erbracht werden und seien über die Pflegekasse abgedeckt. Das Sozialgericht Stade hatte jedoch im erstinstanzlichen Verfahren zugunsten der Klägerin entschieden. Das Gericht sah den Assistenzhund als medizinisch notwendiges Hilfsmittel zur Verbesserung der Selbstständigkeit.
Im Berufungsverfahren steht nun die grundsätzliche Frage im Raum: Kann ein Assistenzhund ein GKV-finanziertes Hilfsmittel sein?
Die mündliche Verhandlung soll etwa eine Stunde dauern. Eine Entscheidung des Landessozialgerichts wird voraussichtlich noch am selben Tag mündlich begründet. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zuschauerplätzen bittet das Gericht um vorherige Anmeldung per E-Mail.
Weitere Informationen zur Verhandlung und den Anmeldemodalitäten finden sich auf der Website des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen.