Berlin. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – dieses Ziel soll mit der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie endlich konsequent in die Praxis überführt werden. Eine vom Familienministerium eingesetzte Kommission hat nun einen Abschlussbericht zur Umsetzung vorgelegt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert, die Richtlinie schnellstmöglich und wirksam in deutsches Recht zu überführen.
Die EU-Vorgabe verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Entgeltstrukturen auf mögliche geschlechtsspezifische Unterschiede zu überprüfen. Im Fokus stehen dabei objektiv nicht gerechtfertigte Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern. Der DGB kritisiert in seiner Stellungnahme, dass die bisherigen nationalen Regelungen – insbesondere das deutsche Entgelttransparenzgesetz – in der Praxis kaum Wirkung zeigen.
Gleichstellung per Gesetz: Betriebe in der Verantwortung
Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, betonte: „Das Ziel ist klar: gleiches Entgelt bei gleicher und gleichwertiger Arbeit – und zwar auf betrieblicher Ebene.“ Sie sieht in der EU-Richtlinie eine echte Chance, Entgeltungleichheit wirksam zu bekämpfen. Der DGB plädiert für eine bürokratiearme, aber digitale Umsetzung, bei der tarifgebundene Betriebe Erleichterungen erhalten sollen.
Neue Standards für Transparenz – jetzt Betriebe in die Pflicht nehmen
Besonders wichtig sei laut DGB, dass Betriebs- und Personalräte sowie Gewerkschaften frühzeitig in die Entgeltanalysen eingebunden werden. „Wo sie fehlen, müssen Gewerkschaften eingebunden werden – sie sind die Expertinnen und Experten für Arbeitsbewertung“, so Hannack. Der DGB hatte als einziges Gewerkschaftsmitglied der Kommission ein Sondervotum zum Bericht eingebracht, das öffentlich zugänglich ist.