589_Kartenausschnitt Restriktionszone (C) Kreis Coesfeld

Geflügelpest in Lüdinghausen: Schutzzonen jetzt eingerichtet

Lüdinghausen. Im Kreis Coesfeld ist ein Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest offiziell bestätigt worden. Das Friedrich-Löffler-Institut hat den Erreger in einem Legehennenbetrieb in Lüdinghausen nachgewiesen. Bereits seit dem 18. November 2025 wurden Vorsorgemaßnahmen umgesetzt, nun folgen weitere Schutzmaßnahmen in einem Radius von bis zu zehn Kilometern.

Der betroffene Betrieb hielt 1050 Legehennen in Freilandhaltung mit mobilen Ställen. Auf Verdacht hin war der Bestand bereits vorsorglich gekeult worden. Mittlerweile ist der Hof vollständig geräumt, gereinigt und vorerst desinfiziert worden. Das Veterinäramt des Kreises Coesfeld bestätigte nun mit Erhalt der Laborergebnisse vom FLI den offiziellen Ausbruch.

Maßnahmen gegen Vogelgrippe

Dank der frühzeitigen Meldung durch den Tierhalter und die betreuende Hoftierärztin konnte der Seuchenausbruch offenbar in einem sehr frühen Stadium erkannt werden. Trotzdem müssen laut aktueller Allgemeinverfügung des Kreises eine 3-Kilometer-Schutzzone sowie eine 10-Kilometer-Überwachungszone eingerichtet werden. Diese gelten ab dem 21. November 2025, 0:00 Uhr.

Innerhalb dieser Zonen gelten strenge Auflagen: Geflügel darf nicht verbracht werden, Produkte aus Geflügelhaltung unterliegen Transportverboten. Alle Geflügelhalter müssen zudem das Aufstallungsgebot beachten. Die vollständige Verfügung ist im Amtsblatt des Kreises Coesfeld veröffentlicht. Anträge auf Ausnahmen können über das Serviceportal gestellt werden.

Kontaktverbot auch für Haustiere

Da das aviäre Influenzavirus (AI) mit dem menschlichen Influenzavirus verwandt ist, empfiehlt das Robert Koch-Institut eine Grippeschutzimpfung für Menschen mit engem Geflügelkontakt, um einer möglichen Virusveränderung durch Doppelinfektion vorzubeugen. Erkrankungen beim Menschen sind in Deutschland bisher nicht bekannt, jedoch besteht bei direktem Tierkontakt ein potenzielles Risiko.

Besondere Vorsicht gilt auch für Haustiere: Hunde und insbesondere Katzen können sich mit dem Virus infizieren und daran erkranken. Sie sollten daher keinen unkontrollierten Zugang ins Freie haben, insbesondere nicht in der Nähe von Geflügel oder Wildvögeln.

Funde toter Wildvögel sollen unter Angabe des Fundortes und – wenn möglich – der Tierart an das Veterinäramt Coesfeld gemeldet werden (Telefon 02541/18-3912 oder -3916).

Hotline eingerichtet

Der Kreis Coesfeld informiert laufend über die aktuelle Seuchenlage. Für Fragen zur Geflügelpest steht ab sofort eine Hotline zur Verfügung: 02541/18-3988 (Mo–Fr 08:30–12:00 Uhr, Mo–Do auch 13:00–15:30 Uhr).

Weitere Informationen zur aviären Influenza finden sich beim Robert Koch-Institut.

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