LBEG teilt Erlaubnisfeld Neuenhuntorf IV zu

Energiewende in der Wesermarsch: Uniper darf Salze für Kavernen-Speicher aufsuchen

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat der Uniper Kraftwerke GmbH das Erlaubnisfeld Neuenhuntorf IV zur Aufsuchung von Salzen zugeteilt. Die knapp 1,5 Quadratkilometer große Fläche erstreckt sich im Landkreis Wesermarsch entlang des westlichen Ufers der Hunte gegenüber der Ortschaft Neuenhuntorf.

Zuteilung für zukünftige Speicher

Die Erlaubnis, die bis zum 30. November 2029 befristet ist, umfasst die Aufsuchung von „Stein-, Kali-, Magnesia- und Borsalzen nebst den mit diesen Salzen in der gleichen Lagerstätte auftretenden Salzen“.

Uniper betreibt in dem umgebenden Gebiet bereits einen Druckluftspeicher mit zwei Kavernen. Ziel der Aufsuchung ist es, weiteres Potenzial für die Aussolung von Kavernen zu identifizieren. Solche Kavernen könnten zukünftig für die Speicherung von Druckluft oder dem Energieträger Wasserstoff genutzt werden, was im Zuge der Energiewende immer wichtiger wird.

Genehmigungsprozess und nächste Schritte

Das LBEG prüfte den Antrag und holte Stellungnahmen des Landkreises Wesermarsch, der Stadt Elsfleth, der Gemeinde Berne sowie des BASE und der BGE ein, bevor die Erlaubnis erteilt wurde.

Es handelt sich bei der Erlaubnis um das grundlegende Recht zur Aufsuchung. Tatsächliche Bohrarbeiten oder andere technische Maßnahmen dürfen erst nach Zulassung der bergrechtlichen Betriebspläne erfolgen. Hierfür ist ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig.

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