Goldene Statue der Justitia mit Schwert und Waage vor blauem Himmel.

Widerruf der Zuchterlaubnis: Verwaltungsgericht Osnabrück verhandelt brisanten Fall

Verhandlung am 4. Dezember

Am Donnerstag, 4. Dezember 2025, um 12 Uhr, steht im Sitzungssaal 2 des Fachgerichtszentrums Osnabrück ein Fall im Mittelpunkt, der bereits für Schlagzeilen gesorgt hat: Das Verwaltungsgericht Osnabrück verhandelt die Klage einer Tierzüchterin gegen den Widerruf ihrer gewerblichen Zuchterlaubnis für Hunde. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 2 A 241/24 und ist öffentlich – die Plätze werden nach Reihenfolge des Erscheinens vergeben.

Hintergrund des Rechtsstreits

Die Klägerin wendet sich gegen einen Bescheid des Landkreises Grafschaft Bentheim vom 29. November 2024. Der Landkreis begründet den Widerruf der Erlaubnis mit zwei zentralen Vorwürfen: Zum einen sei die Züchterin im tierschutzrechtlichen Sinne „unzuverlässig“ geworden. Zum anderen habe sie gewerbsmäßig mit Welpen gehandelt, ohne die dafür erforderliche Genehmigung zu besitzen. Gegen diese Entscheidung erhob die Klägerin am 29. Dezember 2024 Klage.

Der Fall ist brisant, weil er in Zusammenhang mit einem mutmaßlich größeren Komplex illegalen Welpenhandels steht. Medienberichte, darunter die Neue Osnabrücker Zeitung („Illegaler Welpenhandel in der Grafschaft Bentheim: Warnte Landkreis-Mitarbeiterin Züchterin?“ vom 11. Januar 2025) und der Norddeutsche Rundfunk („Illegaler Welpenhandel offenbar viel größer als angenommen“ vom 9. Januar 2025), haben den Vorgang bereits öffentlich gemacht. Eine beteiligte Amtstierärztin wurde vorläufig des Dienstes enthoben – die Disziplinarmaßnahme ist vom Verwaltungsgericht bestätigt, jedoch nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens.

Rechtliche Kernfragen

Im Mittelpunkt der Verhandlung steht die Frage, ob die Voraussetzungen für den Widerruf der Zuchterlaubnis nach dem Tierschutzgesetz erfüllt sind. Maßgeblich ist, ob die Klägerin als „unzuverlässig“ einzustufen ist und ob ein gewerbsmäßiger Handel ohne Genehmigung vorlag. Das Gericht wird prüfen, ob die Behörde den Widerruf rechtmäßig verfügt hat und ob die Klägerin weiterhin eine Zucht betreiben darf.

Die Entscheidung könnte Signalwirkung für ähnliche Fälle haben, da sie die Auslegung des Begriffs „Unzuverlässigkeit“ im Tierschutzrecht und die Anforderungen an gewerbliche Hundezucht konkretisiert. Gerade in Zeiten zunehmender Kontrollen gegen illegalen Welpenhandel ist das Urteil von besonderer Bedeutung.

Öffentliches Interesse und Ablauf

Die Verhandlung ist öffentlich, was das große mediale Interesse widerspiegelt. Sollten die Sitzplätze nicht ausreichen, werden diese nach Reihenfolge des Erscheinens vergeben, wobei Pressevertreter bevorzugt berücksichtigt werden. Nach Abschluss des Verfahrens wird die Pressestelle des Verwaltungsgerichts eine Mitteilung zum Ausgang veröffentlichen.

Einordnung und Bedeutung

Der Fall zeigt die Herausforderungen bei der Bekämpfung illegaler Tiergeschäfte. Während Behörden strengere Kontrollen fordern, sehen sich Züchterinnen und Züchter oft mit komplexen rechtlichen Anforderungen konfrontiert. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts könnte klären, wie weitreichend die Pflichten für gewerbliche Züchter sind und welche Konsequenzen Verstöße nach sich ziehen.

Für den Landkreis Grafschaft Bentheim steht die Glaubwürdigkeit seiner Maßnahmen gegen illegalen Handel auf dem Spiel. Für die Klägerin geht es um ihre berufliche Existenz. Das Urteil wird daher nicht nur juristisch, sondern auch gesellschaftlich aufmerksam verfolgt.

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