Die Apotheken bieten flächendeckend Notdienste an. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/7002 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.

Notdienst der Apotheken bleibt bestehen

Berlin. Die Bundesapothekerkammer äußert besorgte Stimmen zur geplanten Reform der Notfallversorgung durch die Bundesregierung, insbesondere in Bezug auf die zukünftigen Regelungen für den Apotheken-Notdienst. In einer Stellungnahme betonte Präsident Dr. Armin Hoffmann die Bedeutung der Notdienste, die täglich etwa 20.000 Menschen versorgen, und warnte vor der Schaffung von Parallelstrukturen, die die Patientenversorgung gefährden könnten. Die geplante Gesetzgebung, die als Referentenentwurf vorliegt, sorgt damit für Diskussionen unter Fachleuten und der Öffentlichkeit.

Apotheken Notdienst aktuell

Die Reform des Notfallversorgungsgesetzes (NotfallG) sieht vor, in der Nähe von Notfallzentren neue Parallelstrukturen zu etablieren. „Der Referentenentwurf ist allerdings nur bedingt geeignet, den Besonderheiten der Arzneimittelversorgung in Notfällen angemessen Rechnung zu tragen“, kritisierte Hoffmann. In der aktuellen Notdienstversorgung sind alle Apotheken zur Dienstbereitschaft verpflichtet, wodurch gewährleistet wird, dass Patienten auch an Wochenenden und Feiertagen Zugang zu notwendigen Arzneimitteln haben.

Die Bundesapothekerkammer befürchtet, dass die finanziellen Mittel aus dem Nacht- und Notdienstfonds, die für den flächendeckenden Notdienst der Apotheken vorgesehen sind, durch die neuen Strukturen verringert werden. „Parallelstrukturen in der Nähe von Notfallzentren könnten dazu führen, dass weniger Patienten die Notdienstapotheken ansteuern, was letztlich unser effektives Nacht- und Notdienstsystem bedroht“, warnte Hoffmann.

Die Rolle der Apotheken im Notdienst

Im Jahr 2024 wird die Anzahl der geleisteten Notdienste der Apotheken voraussichtlich 380.000 erreichen. Dabei übernimmt jede Apotheke im Rahmen der Dienstbereitschaft in ihrer Region eine bestimmte Verantwortung. Diese Organisation stellt sicher, dass Patienten auch ohne vorherigen Arztkontakt versorgt werden können. Der Apothekenleiter ist verantwortlich für die Umsetzung des Notdienstes, und die zuständige Apothekerkammer teilt mit, welche Apotheke im definierten Gebiet den Dienst übernimmt.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Insgesamt könnte die Umsetzung der neuen Gesetzgebung signifikante Auswirkungen auf die Patientenversorgung und die Arbeitsweise der Apotheken haben. Die Bedenken der Bundesapothekerkammer unterstreichen, dass eine gute Verzahnung zwischen ambulantem und stationärem Notdienst wichtig ist, jedoch die Etablierung von Parallelstrukturen kritisch hinterfragt werden muss. Die Diskussion um die Gesetzgebung zum Thema Apotheken Notdienst wird weiterhin an Bedeutung gewinnen, da es um die Sicherstellung einer flächendeckenden, qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung geht.

Die geplante Reform ist ein komplexes Thema, das sowohl für die Apotheken als auch für die Patienten erhebliche praktische Auswirkungen haben könnte. Daher bleibt die Entwicklung in diesem Bereich für alle Beteiligten von großem Interesse. Das Thema Apotheken Notdienst Gesetzgebung wird auch in Zukunft die Agenda im Gesundheitswesen bestimmen.

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