Ministertreffen zum EGMR und Menschenrechte

Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert eindringlich, dass Deutschland sich auf dem kommenden informellen Ministertreffen des Europarats am 10. Dezember für die Rechtsstaatlichkeit in Europa und die Unabhängigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) einsetzt. Die Direktorin Beate Rudolf warnt vor Versuchen, die Gerichtsbarkeit zu politisieren und dadurch die Menschenrechte zu untergraben.

Deutschland für Menschenrechte stark machen

Das bevorstehende Ministertreffen wurde von neun Staats- und Regierungschefs initiiert, die im Mai in einem offenen Brief eine Kritik an der Rechtsprechung des EGMR im Hinblick auf die Menschenrechte von Geflüchteten sowie straffällig gewordenen ausländischen Staatsangehörigen äußerten. Diese Gruppe argumentiert, dass der EGMR die Handlungsfreiheit der Regierungen übermäßig einschränkt.

Beate Rudolf bezeichnet diese Kritik als einen „Fundamentalangriff auf die Menschenrechte“. Sie betont, dass der Zweck der Menschenrechte darin liege, Personen vor möglichen Rechtsverletzungen durch die Staatsgewalt zu schützen. Im Rahmen eines Rechtsstaates sei das Handeln der Regierung an die Menschenrechte gebunden, weshalb die Staatsgewalt nicht unbegrenzt ausüben werden kann.

„Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) in der Auslegung durch den EGMR bildet damit in Deutschland den menschenrechtlichen Mindeststandard“, erklärte Rudolf.

Die neun Staats- und Regierungschefs streben an, dass das Treffen eine Erklärung verabschiedet, die ihre eigene Rechtsauffassung zur etablierten Rechtsprechung des EGMR festlegt. Rudolf warnt jedoch, dass dieses Vorhaben die Rechtsstaatlichkeit in Europa bedrohe. Ihre Einschätzung bezieht sich auf die Tatsache, dass ein politischer Konsens die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit gefährden könnte.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Im Rechtsstaat liegt die letzte Auslegung des Rechts bei unabhängigen Gerichten. Regierungen haben die Möglichkeit, vor dem EGMR ihre Rechtsauffassung darzulegen, und sollten sich an die Gerichtsentscheidungen halten, auch wenn diese ihren politischen Vorstellungen widersprechen. Ein direkter politischer Einfluss auf die Rechtsprechung wäre ein klarer Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit.

Rudolf erinnert daran, dass das Ministertreffen genau auf den internationalen Tag der Menschenrechte fällt. Sie hebt hervor: „Eine klare Ablehnung der Initiative würde der internationalen Glaubwürdigkeit Deutschlands als Verteidiger der Menschenrechte und einer auf Recht basierenden internationalen Ordnung dienen.“ Der 10. Dezember wäre aus dieser Perspektive ein passender Zeitpunkt, um die Bedeutung der Menschenrechte zu bekräftigen.

Abschließend lässt sich festhalten, dass die Rechtsstaatlichkeit in Europa ein zentrales Anliegen der internationalen Gemeinschaft bleibt. Der bevorstehende Austausch zwischen den Europaratsmitgliedstaaten wird entscheidend dafür sein, inwiefern sich Deutschland und die anderen Länder dafür einsetzen, die Prinzipien der Menschenrechte zu wahren und politischen Druck auf den EGMR abzulehnen.

Gefällt dir’s? Dann teil’s doch!

Facebook
LinkedIn
WhatsApp
Threads
X

Weitere Artikel