Ostercappeln. In einem Geflügelbestand der Gemeinde ist ein möglicher Ausbruch der Geflügelpest festgestellt worden. Wie der Landkreis Osnabrück mitteilt, wurde der Verdacht am Freitag bestätigt. Die betroffenen Tiere werden aus tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Gründen am heutigen Samstag getötet. Der Geflügelpestverdacht Ostercappeln löst umfangreiche Maßnahmen zum Schutz weiterer Bestände aus.
Der Landkreis richtet rund um den betroffenen Betrieb eine drei Kilometer große Schutzzone sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern ein. Beide Bereiche bilden gemeinsam die Sperrzone. Sie umfasst Gebiete der Gemeinden Belm, Bad Essen, Bissendorf, Bohmte, Bramsche, Wallenhorst, Ostercappeln sowie Teile des Stadtgebiets Osnabrück.
Maßnahmen in der Sperrzone
Sobald sich der Verdacht endgültig bestätigt, wird eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft tritt. Diese wird auf der Internetseite des Landkreises Osnabrück bereitgestellt (www.landkreis-osnabrueck.de). Dort kann auch über eine interaktive Karte geprüft werden, ob bestimmte Adressen oder Geflügelstandorte innerhalb der Zonen liegen.
Für alle Geflügelhalter gilt im Zehn-Kilometer-Radius eine Stallpflicht. Tiere müssen entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden, die gegen Einträge von oben sowie gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert ist. Zudem sind Krankheits- oder Todesfälle dem Veterinärdienst zu melden.
Das Verbringen von Vögeln, Eiern, Fleisch und Fleischerzeugnissen sowie von Mist, Einstreu und Federn ist eingeschränkt. Auch Futter- und Einstreulager sollen so geschützt werden, dass kein Kontakt zu Wildvögeln entsteht. Ziel aller Maßnahmen ist es, eine Weiterverbreitung der Geflügelpest wirksam zu verhindern.
Bedeutung für Tierhalter in der Region
Landwirte, Hobbyhalter und betroffene Betriebe in den Gemeinden der Sperrzone müssen sich kurzfristig auf veränderte Abläufe einstellen. Die Stallpflicht sowie Transportbeschränkungen erfordern frühzeitige Anpassungen im Betriebsalltag. Der Landkreis steht für Rückfragen zur Verfügung und weist auf die konsequente Einhaltung der Vorgaben hin, um weitere Ausbrüche zu vermeiden.
Weitere allgemeine Hinweise zum Thema Aviäre Influenza bietet das Friedrich-Loeffler-Institut als nationale Referenzstelle an (www.fli.de).