Bochum. VfL-Direktor Performance Lizenzfußball Simon Zoller erhält ein Simon Zoller Innenraumverbot für das Auswärtsspiel des VfL Bochum 1848 bei Hannover 96. Hintergrund ist eine Rote Karte aus dem Heimspiel gegen den DSC Arminia Bielefeld, das der VfL mit 1:0 gewonnen hatte.
In der Nachspielzeit hatte Zoller bei einem Einwurf für den VfL den im Seitenaus befindlichen Ball vor einem heraneilenden Bielefelder Spieler gesichert und anschließend einem Bochumer Akteur übergeben. Schiedsrichter Wolfgang Haslberger wertete diese Szene als grobe Unsportlichkeit und zeigte Zoller die Rote Karte. Der DFB-Kontrollausschuss leitete daraufhin ein Einzelrichterverfahren ein, in dessen Folge das Innenraumverbot sowie eine Geldstrafe ausgesprochen wurden. Der VfL Bochum 1848 hat dem Urteil zugestimmt.
Simon Zoller Innenraumverbot gilt für komplettes Spiel
Für Simon Zoller bedeutet das Innenraumverbot, dass er sich beim Spiel in Hannover während der gesamten Spielzeit nicht im Innenraum aufhalten darf. Darüber hinaus ist ihm der Aufenthalt in Kabine, Kabinengang und Spielertunnel von 30 Minuten vor Anpfiff bis 30 Minuten nach Abpfiff untersagt. Zusätzlich wurde eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro verhängt.
Das Simon Zoller Innenraumverbot zeigt, wie eng die Auslegung der Unsportlichkeits-Regeln im Profifußball gefasst ist. Für den VfL Bochum 1848 bedeutet die Sperre, dass der Verantwortliche im Bereich Performance beim Auswärtsspiel auf seine unmittelbare Präsenz im Innenraum verzichten muss, während die sportliche Verantwortung weiterhin beim Trainerteam und der Mannschaft liegt.