Anhörungsverfahren zum Klassenbildungserlass Niedersachsen Mehr Ressourcen für Ganztag

Hannover. Das Niedersächsische Kultusministerium hat das Anhörungsverfahren zum Klassenbildungserlass gestartet. Ziel ist es, Schulen bereits vor Einführung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung ab 2026 verlässlich auszustatten. Die Klassenbildungserlass Niedersachsen Ganztag Reform soll sicherstellen, dass Ganztagsgrundschulen und Schulen mit Primarbereich ab dem Schuljahr 2026/2027 über ausreichend Personal und Handlungsspielräume verfügen.

Kultusministerin Hamburg bezeichnet die Einführung des Rechtsanspruchs als eine der größten bildungspolitischen Veränderungen der kommenden Jahre. Niedersachsen stelle mit dem Anhörungsverfahren frühzeitig die Weichen, um qualitativ hochwertige und verlässliche Ganztagsangebote umzusetzen. Besonders betont sie die Bedeutung gleichwertiger Bedingungen in Stadt und Land.

Mehr Personal durch höheren Ganztagsfaktor

Mit der Anpassung des Klassenbildungserlass Niedersachsen Ganztag wird der Ganztagsfaktor von 0,4 auf 0,5 erhöht. Damit erhalten Schulen zusätzliche Ressourcen für ein durchgängiges Angebot an fünf Tagen pro Woche. Ergänzt wird dies durch einen neuen Sockelbetrag, der jeder Schule mindestens zehn zusätzliche Lehrkraftstunden garantiert. Dies soll insbesondere kleine Standorte stärken, die häufig mit begrenzten Ressourcen arbeiten.

Die Ministerin hebt hervor, dass diese Maßnahmen Planungssicherheit schaffen und Schulen mehr pädagogische Qualität ermöglichen. Jedes Kind solle ein vielseitiges und verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot erhalten. Der Fokus liegt dabei besonders auf Chancengerechtigkeit und der Unterstützung ländlicher Regionen.

Bedeutung für Schulen und Familien

Für die Praxis bedeutet der Klassenbildungserlass Niedersachsen Ganztag, dass Schulen künftig flexibler planen können. Familien sollen von verlässlichen Betreuungszeiten profitieren, während Schulen neue Möglichkeiten für pädagogische Konzepte erhalten. Mit dem Anhörungsverfahren beginnt nun die Abstimmung mit Verbänden und kommunalen Trägern, bevor der Erlass final beschlossen wird.

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