Tierseuchenrechtliche Einschränkungen enden ab 17. Dezember
Nach zwei Ausbrüchen der Geflügelpest in der Gemeinde Geeste hebt der Landkreis Emsland ab Mittwoch, 17. Dezember, die Überwachungszone auf. Damit enden die tierseuchenrechtlichen Maßnahmen, die Ende Oktober nach dem ersten Ausbruch der Saison im Emsland verhängt wurden. Betroffen war zunächst eine Putenmasthaltung mit 4400 Tieren, bei der das Hochpathogene Influenza-A-Virus (HPAI) nachgewiesen wurde. Mitte November folgte ein zweiter Fall in einem Betrieb mit rund 53.000 Masthähnchen in zwei Ställen.
Strenge Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Virus
Um die Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern, hatte der Landkreis Emsland umgehend Restriktionszonen eingerichtet. Per Allgemeinverfügung wurden am 30. Oktober für den ersten und am 14. November für den zweiten betroffenen Betrieb Schutz- und Überwachungszonen rund um die Ausbruchsbetriebe angeordnet. Diese Allgemeinverfügungen werden nun mit Wirkung zum 17. Dezember aufgehoben. Formal endet damit der amtlich festgestellte Geflügelpestausbruch in Geeste.
Allerdings bleiben Teile des Gemeindegebiets weiterhin von Einschränkungen betroffen. Durch das aktuelle Geflügelpestgeschehen überschneiden sich verschiedene Restriktionszonen. In Geeste gelten daher weiterhin die Allgemeinverfügungen Nr. 14/2025 (Nordhorn 2) und Nr. 16/2025 (Nordhorn 3), die aus Ausbrüchen im Landkreis Grafschaft Bentheim resultieren. Betriebe in überlappenden Bereichen müssen die jeweils gültigen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen einhalten. Auf der Internetseite www.emsland.de können Geflügelhalter anhand einer Lagekarte prüfen, ob ihr Betrieb weiterhin in einer Schutz- oder Überwachungszone liegt. Eine Schutzzone kann frühestens 21 Tage nach der Reinigung eines betroffenen Betriebs aufgehoben werden, die Überwachungszone frühestens 30 Tage nach der Räumung.