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Briefwahl

Briefwahl für die Bundestagswahl: Antrag jetzt möglich, Abstimmung später

Meppen – Wahlberechtigte im Wahlkreis 31 – Mittelems können ab sofort ihre Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 beantragen. Die tatsächliche Stimmabgabe ist jedoch erst nach Abschluss der formalen Vorbereitungen möglich. Dies teilte Martin Gerenkamp, Kreiswahlleiter des Wahlkreises, mit.

Briefwahl beantragen

Wahlberechtigte können ihren Antrag auf Briefwahlunterlagen bei ihrer jeweiligen Stadt, Gemeinde oder Samtgemeinde stellen – persönlich vor Ort oder per E-Mail. Eine Beantragung über den Landkreis Emsland ist nicht möglich.

Die Unterlagen werden versandt, sobald der Druck der Stimmzettel abgeschlossen ist. Ein genaues Datum hierfür steht jedoch noch nicht fest.

Wichtige Termine vor der Stimmabgabe

Bevor die Stimmzettel gedruckt werden können, sind mehrere gesetzlich vorgeschriebene Schritte notwendig:

  1. Zulassung der Wahlvorschläge: Am Freitag, 24. Januar, entscheiden die Wahlausschüsse, welche Kandidaten und Parteien zugelassen werden.
  2. Einspruchsfrist: Parteien haben bis Donnerstag, 30. Januar, Zeit, Einspruch gegen eine Nichtzulassung einzulegen.
  3. Stimmzetteldruck: Die Auslieferung der Stimmzettel an die Gemeinden ist für die 6. Kalenderwoche (3. bis 8. Februar) vorgesehen.

Wahlkreis Mittelems

Der Wahlkreis 31 umfasst den gesamten Landkreis Grafschaft Bentheim sowie Teile des Landkreises Emsland, darunter die Städte Meppen, Lingen (Ems) und Haselünne, die Gemeinden Geeste, Emsbüren und Salzbergen sowie mehrere Samtgemeinden.

Frühzeitig planen

Wählerinnen und Wähler können ihre Briefwahlunterlagen jetzt beantragen, auch wenn die tatsächliche Stimmabgabe noch auf sich warten lässt. Diese frühe Beantragung erleichtert eine reibungslose Teilnahme an der Bundestagswahl.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung.

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