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Altes Pfarrhaus Schapen

17. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schapen

Schapen – Am 25. Februar 2025 um 18:00 Uhr findet die 17. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schapen im Alten Pfarrhaus, Am Pfarrhof 1, 48480 Schapen, statt. Die Sitzung ist sowohl öffentlicher als auch nichtöffentlicher Natur. Insgesamt wurden 13 Personen eingeladen, die alle stimmberechtigt sind.

Tagesordnungspunkte

  1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Feststellung der Tagesordnung
  5. Genehmigung der Niederschrift des Gemeinderates Nr. 16 vom 11.11.2024
  6. Bericht der Verwaltung
  7. Beschlussvorlage: Überplanmäßige Ausgabe Radverkehrskonzept
    • Vorlage 2025/045
    • Beschlussdatum: 12.02.2025
    • Sachverhalt: Der Gemeinderat hat die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes beschlossen. Dafür sind 20.000 Euro überplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus Mitteln der Kostenstelle 511-000.
    • Finanzielle Auswirkungen: Keine direkten finanziellen Auswirkungen, aber eine bessere Planung und Umsetzung der Maßnahmen.
    • Umweltauswirkungen: Positiv durch die Förderung nachhaltiger Mobilität.
    • Beschlussvorschlag: Die überplanmäßige Ausgabe wird genehmigt.
  8. Beschlussvorlage: Neuausrichtung der Seniorenförderung – Evaluation des neuen Förderkonzepts
    • Vorlage 2025/007
    • Beschlussdatum: 20.02.2025
    • Vorschläge 2a und 2b wurden geprüft
  9. Mitteilungen
  10. Wünsche und Anregungen

Neuausrichtung der Seniorenförderung

Sachverhalt / Begründung

Das neue Konzept der Seniorenförderung wurde von April bis Mai 2024 geprüft und in den politischen Gremien der Gemeinden Schapen, Spelle und Lünne diskutiert.

Vorschlag 2a: Förderung teilnehmerabhängig

Bei dieser Variante werden Einzelmaßnahmen wie Aktivitäten, Feste und Ausflüge bezuschusst, die speziell für Senioren ab 65 Jahren ausgerichtet sind. Maßnahmen, die auch für andere Vereinsmitglieder offenstehen, sind nicht förderfähig.

Antragsvoraussetzungen:

  • Schriftlicher Antrag mit Angaben zu Veranstalter, Name, Zeitpunkt, Ort, Teilnehmerzahl und Kostenkalkulation
  • Vorlage eines Programms und Einladungsschreibens
  • Teilnahmeberechtigt sind Vereine und Einrichtungen der Mitgliedsgemeinden
  • Zuschuss: 5,00 € pro Senior
  • Bewilligung erfolgt nach Vorlage der Teilnehmerlisten

Vorschlag 2b: Förderung teilnehmerabhängig + Sockelbetrag

Dieser Vorschlag ähnelt Vorschlag 2a, enthält aber zusätzlich einen Sockelbetrag von 200,00 € pro Veranstaltung. Der Teilnehmerzuschuss beträgt 3,00 € pro Senior.

Bisherige Auszahlungen 2024:

  • Schapen: 440 € (Seniorennachmittag St. Ludgerus)
  • Lünne: 1.140 € (vier Veranstaltungen)
  • Spelle: 1.780,54 € (sieben Veranstaltungen)

Geplante Fördermittel für 2025:

  • Schapen: 2.335 € (467 Senioren x 5 €)
  • Lünne: 2.415 € (483 Senioren x 5 €)
  • Spelle: 9.005 € (1.801 Senioren x 5 €)

Anpassungsvorschläge für 2025

  • Jeder Verein/Institution darf maximal 4 Veranstaltungen pro Jahr zur Förderung anmelden.
  • Falls die tatsächlichen Kosten unter der Fördersumme liegen, wird nur die tatsächliche Höhe ausgezahlt.
  • Rechnungen und Teilnehmerlisten müssen nachgereicht werden.
  • Veranstaltungen müssen im Vorfeld angemeldet werden, um Missverständnisse bei der Förderfähigkeit zu vermeiden.

Beschlussvorschlag: Die Seniorenförderung in den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Spelle wird mit den vorgeschlagenen Anpassungen fortgeführt. Die nächste Evaluation des Konzepts erfolgt im Jahr 2027.

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