Emsbüren – In einem Geflügelbetrieb in Emsbüren ist die hochansteckende Vogelgrippe (H5N1) ausgebrochen. Das Friedrich-Löffler-Institut hat den Verdacht nun bestätigt. In dem betroffenen Betrieb wurden 11.500 Freilandlegehennen gehalten. Um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern, mussten alle Tiere getötet werden.
Der Landkreis Emsland reagiert mit strengen Maßnahmen, um eine Ausbreitung auf andere Geflügelhaltungen zu verhindern. Ab 25. Februar 2025 gilt eine Allgemeinverfügung, die für alle betroffenen Betriebe verbindlich ist.
Was bedeutet das für Geflügelhalter?
Rund um den betroffenen Hof werden zwei Schutzgebiete eingerichtet:
- Schutzzone (3 Kilometer Radius um den Betrieb):
- In dieser Zone gibt es 9 größere Geflügelbetriebe mit insgesamt 222.300 Tieren und 34 Hobbyhaltungen mit 728 Tieren.
- Geflügel darf nicht ins Freie – alle Tiere müssen in Ställen bleiben.
- Keine Transporte von lebendem Geflügel, Eiern oder anderen Produkten.
- Die Betriebe müssen ihre Tiere genau beobachten. Falls Anzeichen einer Krankheit auftreten, muss dies sofort gemeldet werden.
- Überwachungszone (10 Kilometer Radius, erstreckt sich bis in die Landkreise Grafschaft Bentheim und Steinfurt):
- In diesem Bereich gibt es 31 größere Geflügelbetriebe mit über einer Million Tieren und 313 Hobbyhaltungen mit knapp 5.000 Tieren.
- Auch hier gilt eine Aufstallungspflicht, das heißt, Geflügel darf nicht ins Freie.
- Strenge Hygieneregeln müssen eingehalten werden, um eine Verbreitung des Virus zu verhindern.
Wie wird die Seuche bekämpft?
Nach der Räumung des betroffenen Betriebs wird dieser gründlich gereinigt und desinfiziert. Danach beginnt eine Wartezeit:
- 21 Tage lang wird geprüft, ob sich das Virus weiter verbreitet. Wenn keine neuen Fälle auftreten, kann die Schutzzone aufgehoben werden.
- Die Überwachungszone bleibt mindestens 30 Tage bestehen, bevor alle Schutzmaßnahmen vollständig beendet werden können.
Der Landkreis Emsland bittet alle Geflügelhalter, besonders aufmerksam zu sein. Falls Tiere weniger fressen oder trinken, krank wirken oder plötzlich sterben, soll sofort der Tierarzt informiert werden.
Weitere Informationen gibt es in der Kategorie Emsland.