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MEMA-Veranstaltung Roboterzellen fit für die Zukunft machen

Neue Maschinenverordnung: MEMA-Netzwerk informiert über Veränderungen für Roboterzellen

Meppen. Die Maschinenrichtlinie wird durch die neue Maschinenverordnung ersetzt. Das bedeutet für Unternehmen, die kollaborierende Roboter (Cobots) und Industrieroboter einsetzen, neue Herausforderungen. Um über die Veränderungen zu informieren, lädt das MEMA-Netzwerk im Landkreis Emsland am Donnerstag, 6. März, von 15.30 bis 19 Uhr zu einer kostenlosen, praxisorientierten Veranstaltung bei der NP Nüsse Arbeitssicherheit GmbH in Meppen ein.

Praxisnahe Informationen zur Umsetzung

Der Vortrag „Sind Ihre Maschinen und Roboterzellen bereit für die neue Maschinenverordnung?“ bietet wertvolle Informationen zur praktischen Umsetzung der neuen Verordnung. Anhand einer Roboterzelle mit CoBot-Integration werden zentrale Themen wie Verantwortung und Haftung bei der Integration von Robotern in bestehende Anlagen sowie die erforderlichen Schritte für die Konformitätsbewertung erläutert.

Wichtige Neuerungen und digitale Technologien

Die Teilnehmer erfahren mehr über:

  • Wichtige Neuerungen in der Maschinenverordnung anhand von Praxisbeispielen.
  • Digitale Technologien in der Maschinensicherheit.
  • Spezifische Sicherheitsrisiken bei Robotern.
  • Schnittstellenanalyse für Bestandsanlagen zur Integration von Cobots und Industrierobotern.

Zielgruppe und Referent

Die Veranstaltung richtet sich an:

  • Unternehmer
  • Betreiber von Roboteranlagen
  • Ingenieure aus der Maschinenbau- und Produktionsbranche

Referent ist Andre Deimann, Geschäftsführer der NP Arbeitssicherheit GmbH, ein erfahrener Fachmann im Bereich Maschinensicherheit.

Kostenlose Teilnahme und Anmeldung

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Anmeldungen sind über den Veranstaltungskalender der Emsland GmbH unter https://emslandgmbh.de möglich.

Wichtiger Hinweis zur neuen Maschinenverordnung

Es ist sehr wichtig, dass sich Unternehmen, die mit Maschinen und Robotern arbeiten, sich frühzeitig mit den neuen Verordnungen auseinandersetzen, da ab dem 20. Januar 2027 die Verordnung zwingend anzuwenden ist.

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