Haren (Ems) – Die Stadt Haren (Ems) weist darauf hin, dass die Anmeldung von Osterfeuern bis zum 11. April 2025 erforderlich ist. Vereine, Verbände, Organisationen und Einzelpersonen, die ein Osterfeuer veranstalten möchten, müssen sich beim Ordnungsamt der Stadt melden.
Anmeldung erforderlich:
Die Anmeldung ist notwendig, um sicherzustellen, dass Menschen und Sachgüter nicht zu Schaden kommen. Veranstalter können sich telefonisch unter 05932 / 8-227 oder 8-221 oder per E-Mail an ordnungsamt@haren.de wenden.
Zusammenlegung von Osterfeuern:
Die Stadt bittet Veranstalter zu prüfen, ob geplante Osterfeuer in einer Ortschaft zusammengelegt werden können.
Regeln für Osterfeuer:
- Osterfeuer dürfen nicht zur Entsorgung von pflanzlichen Abfällen genutzt werden.
- Das Verbrennen von Sperrmüll, Autoreifen, Altöl, Stubben, Grünzeug und frisch gerodeten Tannen ist verboten.
- Das Abbrennen ist ausschließlich am Ostersonntag zulässig.
- Die Grundfläche des Osterfeuers darf maximal 40 qm / 75 cbm betragen.
- Das Brennmaterial darf frühestens 14 Tage vor Ostern aufgeschichtet und muss am Karsamstag umgeschichtet werden.
- Mindestabstände zu Gebäuden, Verkehrsflächen, Wäldern und anderen Einrichtungen müssen eingehalten werden.
- Das Osterfeuer muss bis zum Erlöschen beaufsichtigt werden.
Zusätzliche Hinweise:
- Bei kostenpflichtigem Angebot von Speisen und Getränken ist eine zusätzliche Anzeige nach dem niedersächsischen Gaststättengesetz erforderlich.
- Feuerwehreinsätze gehen zu Lasten des Veranstalters.
Weitere Informationen:
Weitere Auskünfte erteilt Herr Bippen vom Ordnungsamt der Stadt Haren (Ems) unter Telefon 05932 / 8-227.