Neuenhaus – Christian Schnieders bleibt für weitere sieben Jahre bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger in der Samtgemeinde Neuenhaus. Landrat Uwe Fietzek überreichte ihm die offizielle Bestellungsurkunde mit Wirkung zum 1. Juni 2025.
Zuständigkeitsbereich:
Schnieders ist bereits seit 2018 für den Kehrbezirk OS/EL 4-04 (Neuenhaus) zuständig, der Straßenzüge in der Samtgemeinde Neuenhaus sowie in den Gemeinden Osterwald und Georgsdorf umfasst.
Erneute Bestellung:
Der Landkreis Grafschaft Bentheim hatte den Kehrbezirk gesetzlich vorgeschrieben neu ausgeschrieben. Schnieders bewarb sich erfolgreich und bleibt nun für eine weitere Amtszeit im Amt.
Beruflicher Werdegang:
Schnieders begann seine Ausbildung zum Schornsteinfeger im Jahr 1994 und legte seine Meisterprüfung im Jahr 2000 ab. Bevor er den Kehrbezirk in Neuenhaus übernahm, war er als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger in Nordhorn tätig.
Aufgaben eines Bezirksschornsteinfegers:
Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger führen hoheitliche Aufgaben nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz aus. Dazu gehören insbesondere die Feuerstättenschau, die Ausstellung bzw. Änderung des Feuerstättenbescheides, das Führen des Kehrbuchs und die Bauabnahme.
15 Kehrbezirke im Landkreis:
Im Landkreis Grafschaft Bentheim gibt es insgesamt 15 Kehrbezirke, für die jeweils ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bestellt ist.