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Förderhürden

BdSt begrüßt neuen Kommunalinvestitionspakt – fordert aber weiteren Abbau von Förderhürden

Hannover – Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat die Einigung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden auf einen „Pakt für Kommunalinvestitionen“ begrüßt. Im Rahmen des dritten Kommunalinvestitionsprogramms (KIP 3) sollen den Kommunen bis Ende 2028 über 600 Millionen Euro für Investitionen zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel stammen aus dem Jahresüberschuss 2024 des Landes Niedersachsen.

Kommunen sollen selbst entscheiden

Besonders positiv bewertet der BdSt, dass die Kommunen im Rahmen des neuen Programms weitgehend selbst entscheiden sollen, für welche Investitionen sie die Mittel einsetzen. „Wir begrüßen es sehr, dass die Kommunen selbst entscheiden sollen, für welche Investitionen sie die Mittel des Investitionsprogramms einsetzen möchten“, so Jan Vermöhlen, Vorstandsmitglied des BdSt. „Der Verzicht auf die bisher üblichen kleinteiligen Verwendungs- und Nachweispflichten ist als großer Fortschritt in den Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen zu werten.“

Forderung nach weiterem Abbau von Förderhürden

Gleichzeitig fordert der BdSt, dass der Abbau von Förderhürden konsequent fortgesetzt wird. „Es kann nicht sein, dass Kommunen teilweise schon Fördermittellotsen beschäftigen müssen, um sich in dem Dickicht aus Förderprogrammen überhaupt noch zurechtzufinden“, kritisiert Vermöhlen. Er ist überzeugt, dass mehr Vertrauen in die Kommunen zu einem wirtschaftlicheren Umgang mit Steuergeldern führen würde.

Bedarfsgerechte Investitionen statt Förderquoten

„Als Bund der Steuerzahler beobachten wir immer wieder, dass sich kommunale Investitionsvorhaben derzeit oft nicht an den örtlichen Bedarfen, sondern an der Förderkulisse übergeordneter staatlicher Ebenen ausrichten“, erklärt Vermöhlen. „Am Ende wird dann oft nicht das wichtigste oder das beste Projekt, sondern das mit der höchsten Förderquote umgesetzt. Das führt regelmäßig zu einer Fehlallokation von Steuergeldern.“ Er verspricht sich von einer Lockerung der Verwendungsvorgaben für die Kommunen eine Rückkehr zu bedarfsgerechteren Investitionsplanungen.

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