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Nitratinitiative warnt: Geplante Änderungen im Düngerecht gefährden Gewässerschutz

Berlin. Die Nitratinitiative, ein Zusammenschluss führender Umwelt-, Wasser- und Landwirtschaftsverbände, schlägt Alarm: Die im Rahmen der aktuellen Koalitionsverhandlungen diskutierten Änderungen im Düngerecht widersprechen laut der Initiative sowohl europarechtlichen Vorgaben als auch dem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. März 2025.

Kritik an geplanter Streichung der Stoffstrombilanz

Besonders heftig kritisiert wird die angedachte Streichung der Stoffstrombilanzverordnung (StoffstrombilanzVO). Diese sei laut Nitratinitiative zentrales Instrument zur Erfassung von Nährstoffflüssen in landwirtschaftlichen Betrieben – und damit Grundlage für das von der EU geforderte Wirkungsmonitoring. Die ersatzlose Abschaffung dieses Instruments gefährde eine verlässliche Kontrolle der Nährstoffeinträge ins Grundwasser.

„Rote Gebiete“ unter Druck

Als besonders brisant bewertet die Initiative die Lockerung der Düngevorgaben in den sogenannten „roten Gebieten“ – jenen Regionen, in denen die Nitratwerte im Grundwasser über dem EU-Grenzwert von 50 mg/l liegen. Diese Gebiete wurden ausgewiesen, um ein langjähriges EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zu beenden. Laut Nitratinitiative würde eine Aufweichung der Düngeregeln in diesen Gebieten die Rechtssicherheit gefährden und künftige Klagen begünstigen.

Bundesverwaltungsgericht fordert mehr Gewässerschutz

Rückendeckung erhält die Initiative durch das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das konkrete Maßnahmen gegen Nitratbelastungen im Grundwasser fordert und politischen Stillstand ausdrücklich kritisiert. Die geplanten Koalitionsregelungen stünden damit in offenem Widerspruch zur gerichtlichen Entscheidung.

Forderung: EU-konformes Düngerecht mit Vorrang für den Gewässerschutz

Die Initiative fordert die künftige Bundesregierung auf, den Schutz der Bevölkerung und des Trinkwassers vor Nitratbelastungen endlich zur Priorität zu machen und ein Düngerecht im Einklang mit EU-Vorgaben umzusetzen.

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