Emsland – Wer an den Osterfeiertagen nicht auf frische Brötchen verzichten möchte, darf sich in Niedersachsen freuen: Bäckereien und Konditoreien dürfen an allen Osterfeiertagen – also auch an Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag – ihre Türen öffnen. Darauf weist die IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim hin.
Erlaubt sind laut dem Niedersächsischen Ladenöffnungs- und Verkaufszeitengesetz Öffnungszeiten von bis zu fünf Stunden pro Feiertag, sofern die Betriebe nach Größe und Sortiment auf den Verkauf kleiner Mengen ausgerichtet sind. Die Regelung gilt ebenfalls für die Pfingstfeiertage.
In Nordrhein-Westfalen sieht es dagegen anders aus: Dort müssen Bäckereien an Ostermontag und Pfingstmontag geschlossen bleiben. Diese Unterschiede sorgen vor allem in den Grenzregionen immer wieder für Verwirrung.
„Viele Menschen fragen sich jedes Jahr aufs Neue, wie lange ihre Bäckerei öffnen darf – gerade in den Grenzgebieten“, erklärt Helga Conrad, Beraterin der IHK. Ihre Empfehlung: „Fragen Sie in Ihrer Stammbäckerei nach den konkreten Öffnungszeiten, denn eine Öffnung ist keine Pflicht.“
Wer also rund um Papenburg, Lingen oder Nordhorn lebt, kann sich mit etwas Planung auf frische Backwaren zum Osterfrühstück freuen – ein echter Pluspunkt für alle, die auf duftende Brötchen am Morgen nicht verzichten möchten.