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Samtgemeinde Nordhümmling

Bürgermeisterwahl in Nordhümmling: Termin und Kandidatenaufruf veröffentlicht

Nordhümmling – Der Wahlkalender der Samtgemeinde Nordhümmling nimmt konkrete Formen an: Die öffentliche Bekanntmachung vom 28. März 2025 nennt den 15. Juni 2025 als Wahltag zur Direktwahl des Samtgemeindebürgermeisters. Eine mögliche Stichwahl ist für den 29. Juni 2025 vorgesehen – jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr.

Wahlvorschläge: Frist endet am 12. Mai

Interessierte Parteien, Wählergruppen oder Einzelpersonen, die kandidieren möchten, müssen ihre Wahlvorschläge spätestens bis Montag, 12. Mai 2025, 18:00 Uhr im Rathaus in Esterwegen, Poststraße 13, form- und fristgerecht einreichen. Der Wahlbereich umfasst die gesamte Samtgemeinde, und pro Vorschlag ist **nur eine Bewerberin zulässig.

Unterstützungsunterschriften erforderlich – mit Ausnahmen

Für viele Vorschläge gilt eine Mindestanzahl von 150 Unterstützungsunterschriften, die auf amtlichen Formblättern gesammelt werden müssen. Ausgenommen davon sind etablierte Gruppen wie CDU, SPD, FDP, Grüne, AfD, DIE LINKE sowie lokale Wählergemeinschaften wie BU und UWG Esterwegen, die die Anforderungen des NKWG erfüllen.

Was beim Einreichen zu beachten ist

Die Vorschläge müssen den Vorgaben des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und der Kommunalwahlordnung (NKWO) entsprechen. Besonders wichtig ist: Auch nicht wahlberechtigte, aber wählbare Einzelpersonen dürfen sich bewerben – sofern sie die Anforderungen nach § 80 Abs. 4 NKomVG erfüllen.

👉 Tipp: Alle rechtlichen Grundlagen und Musterformulare finden Sie beim Landeswahlleiter Niedersachsen.

Für Rückfragen steht Herr Thorsten Triphaus im Fachbereich Sicherheit und Ordnung im Rathaus Esterwegen zur Verfügung. Telefonisch ist er unter 05955 200-47 oder per Mail an thorsten.triphaus@nordhuemmling.de erreichbar.

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