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BDEW mahnt: Umsetzung der RED III darf nicht verzögert werden

Berlin – Mit dem heutigen Stichtag endet die Frist zur Umsetzung zentraler Vorgaben der überarbeiteten EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien, der RED III. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) warnt eindringlich vor Verzögerungen bei der Überführung in nationales Recht.

Rückenwind für Energiewende nicht abreißen lassen

„Die RED III ist der entscheidende Baustein, um Erneuerbare-Energien-Projekte in Europa und damit auch in Deutschland zu beschleunigen“, betont Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Mit dem Auslaufen der aktuellen Notfallverordnung drohe ein Rückfall in langwierige Genehmigungsverfahren und Rechtsunsicherheit – besonders im sensiblen Bereich des Artenschutzes.

Positive Entwicklung in der Windenergie

Die bisherigen Maßnahmen zeigen bereits Wirkung: Das Genehmigungsvolumen für Windenergie an Land hat sich laut BDEW von rund 4 Gigawatt im Jahr 2022 auf 15 Gigawatt im Jahr 2024 nahezu vervierfacht. Diese Dynamik gelte es laut Andreae zu sichern und weiter auszubauen.

Appell an die Bundesregierung

Der Verband fordert von der Bundesregierung eine zügige Umsetzung nicht nur der RED III, sondern auch weiterer Beschleunigungsgesetze, darunter das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz sowie das geplante Gesetzespaket zur Geothermie und Wärmepumpe. Verzögerungen könnten die Planungssicherheit gefährden und die Klimaziele ausbremsen.

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