Berlin. Auf der heutigen Energieministerkonferenz, bei der unter anderem über die Steigerung der Akzeptanz der Energiewende diskutiert wird, hat BDEW-Präsident Stefan Dohler als Gastredner eine bundeseinheitliche Regelung für die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Einnahmen aus Erneuerbaren-Projekten gefordert.
Dohler betonte, dass die Transformation des Energiesystems eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, bei der Bürger und Kommunen aktiv – kommunikativ und finanziell – einbezogen werden müssten. Windanlagen-Projektierer und -Betreiber seien an einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Kommunen interessiert und hätten dies bereits mit ihrer Selbstverpflichtung zur finanziellen Beteiligung im vergangenen Jahr unterstrichen.
Der BDEW kritisiert jedoch, dass die vielen unterschiedlichen Landesregelungen mittlerweile zu einem „Flickenteppich“ in Deutschland führten. Dies erzeuge Rechtsunsicherheit, erschwere Projekte und gefährde letztlich den Ausbau Erneuerbarer Energien in Teilen. Insbesondere die geplante Gesetzesnovelle in Mecklenburg-Vorpommern drohe diesen Trend weiter zu verschärfen.
Neben der Rechtsunsicherheit und dem hohen bürokratischen Aufwand für Mecklenburg-Vorpommern kommt hinzu, dass die dort geplanten hohen Beteiligungsbeträge die Wirtschaftlichkeit der Erneuerbaren-Energien-Anlagen nicht mehr gewährleisten würden. Zusätzliche Zahlungen von bis zu 0,6 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) über die 0,2 ct/kWh aus dem EEG hinaus – also in Summe 0,8 ct/kWh – würden Windenergie-Projekte unwirtschaftlich machen und somit den weiteren Erneuerbaren-Ausbau bremsen.
„Unser Ziel muss es sein, die lokale Beteiligung an den Einnahmen aus Windenergieanlagen zu ermöglichen und nicht zu verhindern. Denn ohne neue Projekte gibt es weder lokale Wertschöpfung noch wirtschaftliche Beteiligung vor Ort. Wer den Ausbau bremst, entzieht den Menschen diese Perspektive“, so Dohler. Der BDEW setzt sich daher für eine bundeseinheitliche, realistische Regelung ein, die eine Zahlung von 0,2 ct/kWh aus dem EEG sowie zusätzlich 0,1 ct/kWh oder alternativ 2.500 Euro pro Megawatt installierter elektrischer Nennleistung für die finanzielle Beteiligung vorsieht.
Die Energiewende könne nur gelingen, wenn Politik, Energiewirtschaft und Bürger an einem Strang ziehen, so Dohler. Klare, praktikable Regeln für die Beteiligung der Kommunen und der Menschen seien dabei entscheidend für eine sichere, saubere, bezahlbare und zukunftsorientierte Energieversorgung.