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Berlin: BDEW begrüßt TKG-Änderungsgesetz – Überragendes öffentliches Interesse beschleunigt Glasfaserausbau

Berlin. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat die Verabschiedung des TKG-Änderungsgesetzes 2025 durch das Bundeskabinett begrüßt. Insbesondere die Einführung des überragenden öffentlichen Interesses für die Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien bis Ende 2030 wird als wichtiger Wegbereiter für einen schnelleren Glasfaserausbau gesehen.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, erklärte dazu: „Es ist gut, dass der neue Bundestag unverzüglich auf die Beschleunigung des Glasfaser- und Mobilfunkausbaus setzt. Positiv zu bewerten ist insbesondere, dass nun auch der Glasfaserausbau als Vorhaben von überragendem öffentlichem Interesse eingestuft wird.“ Dies lege den Rahmen für eine schnelle Digitalisierung und verbesserte Versorgung, die unerlässlich für die Transformation des Energiesystems sei. Andreae wies darauf hin, dass sich die beschleunigende Wirkung dieser Regelung bereits beim Ausbau der Erneuerbaren Energien gezeigt habe. Der BDEW habe sich gemeinsam mit seinen Mitgliedsunternehmen intensiv für die Anwendung auch auf den Glasfaser- und Mobilfunkausbau eingesetzt.

Die bis Ende 2030 vorgesehene zeitliche Begrenzung der Regelung sei derzeit unkritisch. Sollte darüber hinaus weiterer Ausbaubedarf bestehen, müsse das „überragende öffentliche Interesse“ in seiner Wirkung fortbestehen. Der BDEW sieht zudem weiteren Handlungsbedarf für Anpassungen am Telekommunikationsgesetz (TKG), um den Ausbau weiter zu fördern. Dazu gehören digitale und schnellere Antrags- und Genehmigungsprozesse sowie die Klärung von Sicherheitskonzept und Datenlieferungspflichten für das Gigabitgrundbuch.

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