Hannover – Niedersachsens Steuerzahler dürfen sich freuen: Die Bearbeitungszeiten in den Finanzämtern des Landes sind im vergangenen Jahr deutlich gesunken. Das geht aus dem aktuellen Bearbeitungscheck 2024 des Bundes der Steuerzahler (BdSt) hervor, der die Abwicklung von Einkommensteuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2023 analysiert.
Klare Verbesserung nach Kritik
Mit durchschnittlich 44,4 Tagen Bearbeitungszeit landet Niedersachsen im bundesweiten Vergleich auf dem 9. Platz – ein Sprung um sechs Ränge im Vergleich zum Vorjahr. Noch 2023 hatte das Land den letzten Platz belegt. Vorreiter sind weiterhin die ostdeutschen Länder Thüringen (39,1 Tage) und Sachsen-Anhalt (39,7 Tage), gefolgt von Hamburg mit 40,6 Tagen.
Große Unterschiede auch innerhalb der Länder
Besonders bemerkenswert: Innerhalb Niedersachsens variiert die Dauer teils erheblich. Während das Finanzamt Braunschweig-Wilhelmstraße die Erklärungen in rund 33 Tagen bearbeitete, mussten sich Bürger im Einzugsbereich Buchholz in der Nordheide im Schnitt 62 Tage gedulden.
Bremen bleibt im Rückstand
Weniger erfreulich sieht es im Nachbarland aus: Trotz einer leichten Verbesserung bleibt Bremen mit durchschnittlich 52,83 Tagen auf dem vorletzten Platz. Nur im Saarland dauert es mit 53,8 Tagen noch länger. Auch hier zeigen sich innerstädtische Unterschiede: In Bremerhaven wartete man rund 31 Tage, in Bremen-Stadt hingegen fast doppelt so lange.
Digitalisierung zeigt erste Wirkung
Ein Grund für die insgesamt verkürzten Bearbeitungszeiten ist laut BdSt die steigende Zahl vollautomatisch geprüfter Steuererklärungen – sogenannte „Autofälle“. Der bundesweite Durchschnitt stieg von 20,5 % auf knapp 22 %. In Bremen war die Steigerung mit fast 7 Prozentpunkten am deutlichsten.
Tipp für Steuerzahler
Wer schnell Klarheit über seine Steuererstattung möchte, sollte seine Erklärung frühzeitig einreichen – idealerweise im Frühjahr oder Frühsommer. Zwar gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf eine Frist, aber sechs Monate nach Einreichung sollte der Bescheid spätestens vorliegen. Danach kann ein Untätigkeitseinspruch eingelegt werden.
Weitere Informationen
Der vollständige Bearbeitungscheck 2024 des Bundes der Steuerzahler ist auf www.steuerzahler.de einsehbar.