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Cum-Ex-Skandal: ÖDP warnt vor Aktenvernichtung und fordert Beweissicherung

Würzburg – Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) kritisiert das nachlassende politische Interesse an der vollständigen Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals. Hintergrund ist eine Regelung im Bürokratieentlastungsgesetz IV, die es ab Januar 2026 erlaubt, relevante Akten zu vernichten – ein Schritt, den die ÖDP als „Freibrief zur Beweisvernichtung“ bezeichnet.

Ein Skandal mit Ansage?

Besonders scharf kritisiert wird das Urteil gegen den früheren Steueranwalt Kai-Uwe Steck. Obwohl er als zentraler Akteur im milliardenschweren Cum-Ex-System galt, kam er mit einer Bewährungsstrafe davon. Zwar muss Steck rund 23 Millionen Euro zahlen, doch die ÖDP sieht in der geringen strafrechtlichen Konsequenz ein fatales Signal. „Der Staat gibt die Möglichkeit auf, das entwendete Geld zurückzuholen – uns allen gehen Milliarden verloren“, warnt ÖDP-Bundesvorstand Prof. Dr. Herbert Einsiedler.

Eile ist geboten

Laut dem Verein Finanzwende besteht das Jahr 2025 als „letzte Chance“, um Beweismaterial für Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäfte zu sichern. Zwar dürfen Banken entsprechende Akten bis Jahresende noch nicht vernichten, doch danach droht laut ÖDP eine systematische Auflösung zentraler Beweise. Einsiedler spricht von einer „endgültigen Vertuschung“ und wirft den im Bundestag vertretenen Parteien vor, keine ernsthaften Aufklärungsbemühungen zu zeigen.

Forderungen der ÖDP

Die Partei verlangt:

  • Sofortige Beweissicherung aller relevanten Unterlagen
  • Verlängerung der Verjährungsfrist für Finanzskandale wie Cum-Ex
  • Vollständige Offenlegung der politischen Verstrickungen

„Die Bürgerinnen und Bürger zahlen die Zeche, während die Verantwortlichen geschont werden“, kritisiert Einsiedler. Die ÖDP fordert eine unabhängige Untersuchung und politische Konsequenzen.

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