Nordhorn – Der Trend zum hundefreundlichen Büro gewinnt zunehmend an Beliebtheit, auch in Co-Working-Spaces. Doch was passiert, wenn der geliebte Vierbeiner im Arbeitsumfeld für Ärger sorgt – etwa indem er, wie kürzlich in Nordhorn geschehen, Mobiliar beschädigt? Die Haftungsfrage betrifft nicht nur den Hundehalter, sondern auch Arbeitgeber oder Betreiber solcher Arbeitsräume.
Trend zum hundefreundlichen Büro
Bürohunde gelten als Stresskiller und Kommunikationsförderer. Immer mehr Unternehmen erlauben deshalb das Mitbringen von Hunden – vorausgesetzt, es gibt klare Regeln. Doch mit den Chancen kommen auch Pflichten.
Verantwortlichkeiten im Unternehmen
Vor der Einführung von Bürohunden sollten folgende Punkte geregelt werden:
- Zustimmung des Arbeitgebers/Betreibers: Die Genehmigung sollte schriftlich erfolgen.
- Rücksicht auf Kollegen: Allergien, Ängste oder andere Einschränkungen müssen berücksichtigt werden.
- Geeignete Räumlichkeiten: Ausreichend Platz, Rückzugsmöglichkeiten und sichere Ausstattung sind unerlässlich.
- Klare Hausregeln: Leinenpflicht, Zugangsverbote zu bestimmten Räumen und feste Pausenzeiten sollten verbindlich sein.
Wann haftet der Halter, wann der Arbeitgeber?
Die juristische Lage ist differenziert:
- Halterhaftung: Nach § 833 BGB haftet der Hundehalter grundsätzlich für Schäden – auch im beruflichen Umfeld.
- Arbeitgeberhaftung: Der Arbeitgeber kann mithaften, wenn er etwa die Eignung des Hundes oder der Umgebung nicht geprüft hat oder keine Sicherheitsregeln etabliert wurden.
- Arbeitsunfälle: Kommt es zu einem Unfall (z. B. Stolpern über den Hund), können Berufsgenossenschaften involviert sein.
Versicherungslösungen für Berufssituationen
Standardversicherungen greifen hier oft nicht. Wichtig sind:
- Erweiterte Tierhalterhaftpflicht: Viele Versicherer bieten spezielle Policen mit „Bürohund-Klausel“.
- Betriebshaftpflichtversicherung: Arbeitgeber sollten ihre Police prüfen und ggf. erweitern.
- Haftpflicht für Co-Working-Betreiber: Auch Betreiber von Arbeitsräumen müssen ihre Absicherung entsprechend anpassen.
Tipps für ein sicheres Zusammenleben im Büro
Ein harmonisches Miteinander gelingt mit klaren Regeln:
- Nur gut erzogene und ruhige Hunde mitbringen.
- Fester Rückzugsort für das Tier.
- Regelmäßige Spaziergänge und Pausen einplanen.
- Auf Hygiene und Sauberkeit achten.
- Kollegen einbinden und regelmäßig kommunizieren.
- Alle Mitarbeiter sollten über Verhaltensregeln informiert werden.
Weitere Informationen bietet die IHK – Industrie- und Handelskammer