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Katzen als Freigänger

Katzen als Freigänger: Was, wenn sie Schäden verursachen?

.Wietmarschen – Sie streifen durch Gärten, über Dächer und leider auch über parkende Autos: Freigängerkatzen. Doch was passiert, wenn beim Streifzug ein Schaden entsteht – wie neulich in Wietmarschen, wo eine Nachbarskatze ein geparktes Auto zerkratzte? Die rechtliche Lage ist oft komplexer als bei Hunden.

Rechtliche Einordnung: Katze als Kleintier

Im Unterschied zu Hunden unterliegen Katzen in der Regel nicht der Gefährdungshaftung (§ 833 Satz 1 BGB), sondern der Verschuldenshaftung (§ 833 Satz 2 BGB). Das bedeutet: Der Halter haftet nur, wenn ihm eine Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann. Aufgrund der Eigenständigkeit von Katzen ist dieser Nachweis schwierig.

Wann Katzenhalter haften (und wann nicht)

  • Haftung bei Verschulden: Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten – z. B. bei bekannter Aggressivität der Katze – haftet der Halter.
  • Kein Verschulden bei typischem Verhalten: Kratzen, Klettern oder Mäusefangen gelten meist als „allgemeines Lebensrisiko“.
  • Einzelfallentscheidungen: Ob ein Verhalten „typisch“ ist, hängt vom Einzelfall ab – Gerichte urteilen hier unterschiedlich.

Unterschiede zur Hundeversicherung

Während Hunde gesetzlich als gefährlichere Tiere gelten und eine Haftpflichtversicherung oft vorgeschrieben ist, werden Schäden durch Katzen meist über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt – sofern „Kleintiere“ mitversichert sind. Es empfiehlt sich, die Police sorgfältig zu prüfen und auf eine ausreichende Deckungssumme zu achten.

Möglichkeiten der Absicherung

  • Private Haftpflichtversicherung: Wichtig für Kleintierbesitzer.
  • Deckungssumme: Sollte auch größere Schäden abdecken.
  • Mietsachschäden: Besonders bei Haltung in Mietwohnungen beachten.

Verhalten bei Nachbarschaftsstreitigkeiten

Konflikte um Freigängerkatzen kommen häufig vor. Folgende Schritte helfen:

  • Direkter Dialog: Gespräch mit dem Halter suchen.
  • Dokumentation: Schäden mit Fotos und Zeugen belegen.
  • Tierfreundliche Maßnahmen: Etwa Pflanzen oder Barrieren zur Abwehr.
  • Schlichtung: Mediation durch Tierschutzvereine oder Dritte.
  • Rechtliche Schritte: Als letzter Ausweg möglich, aber konfliktreich.

Weitere Hinweise zum Umgang mit Freigängerkatzen bietet der Deutsche Tierschutzbund.

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