Münster – Seit dem 1. Mai 2025 ist es amtlich: Der neue Paragraf 2a der novellierten Bioabfallverordnung bringt weitreichende Änderungen für Abfallwirtschaftsbetriebe in der Region – von Emsland bis Grafschaft Bentheim. Kunststoffanteile in Bioabfällen dürfen nur noch maximal 1,0 Prozent betragen, bei flüssigen Abfällen sogar nur 0,5 Prozent. Damit wachsen Druck und Unsicherheit auf Betreiber von Kompostierungs- und Vergärungsanlagen.
Doppstadt liefert Lösung für die neuen Anforderungen
Die Doppstadt Umwelttechnik GmbH aus Velbert reagiert auf die verschärften Regelungen mit einer modularen und mobilen Techniklösung: dem Mobile Modular Processing Concept (MMPC). „Mit dem MMPC bieten wir eine wirtschaftlich sinnvolle Antwort auf die neuen Anforderungen – rechtssicher und flexibel einsetzbar“, erklärt Michael Zeppenfeldt, Vertriebsleiter Deutschland.
Modulares Baukastensystem für rechtssichere Aufbereitung
Das Konzept: Maschinen wie der METHOR, SELECTOR 400 oder Spiralwellenseparatoren arbeiten in Kombination und können individuell zusammengestellt werden. Sie trennen zuverlässig Störstoffe wie Kunststoffe oder Metalle aus und bereiten die Bioabfälle so auf, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Gleichzeitig verringert sich das Abfallvolumen – ein klarer wirtschaftlicher Vorteil für die Betreiber.
„Unsere Kunden reduzieren nicht nur ihre Entsorgungskosten, sie schaffen auch hochwertige Ausgangsfraktionen“, betont Zeppenfeldt. Die Technik sei in der Praxis bewährt und eigne sich für Betriebe jeder Größe. Zudem sei das System mobil, was Investitionsrisiken minimiere.
Bioabfall wird zur Ressource
Die neue Bioabfallverordnung zwingt zum Umdenken – doch das MMPC macht Bioabfall zur Ressource. „Turn Trash into Cash“, lautet der Leitspruch von Doppstadt. Das Unternehmen sieht in der gesetzlichen Neuregelung nicht nur eine Herausforderung, sondern auch eine Chance zur Effizienzsteigerung und Ressourcenschonung.