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Ferienzeit ist Jobzeit – Das sollten Schüler bei Ferienjobs beachten

Grafschaft Bentheim / Emsland – Mit Beginn der Sommerferien startet für viele Jugendliche die Zeit der Ferienjobs. Doch dabei gilt: Rechte kennen schützt vor Ausbeutung. Die DGB-Jugend gibt wichtige Hinweise, worauf Schülerinnen und Schüler achten sollten, bevor sie einen Job antreten.

Vertrag ist Pflicht

„Ohne schriftlichen Arbeitsvertrag sollte niemand in den Ferienjob starten“, rät Kristof Becker, Bundesjugendsekretär des DGB. Darin sollten Aufgaben, Arbeitszeiten und die Bezahlung klar geregelt sein. Besonders wichtig: Jugendliche dürfen keine gefährlichen oder schweren Arbeiten übernehmen. Erlaubt sind hingegen einfache Tätigkeiten wie Zeitungen austragen, Gartenarbeit oder Botengänge.

Altersgrenzen und Arbeitszeiten

Für Kinder zwischen 13 und 14 Jahren ist Ferienarbeit nur mit elterlicher Zustimmung erlaubt – und maximal zwei (in der Landwirtschaft drei) Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr. Jugendliche ab 15 Jahren dürfen bis zu vier Wochen im Jahr arbeiten, aber nicht mehr als acht Stunden am Tag oder 40 Stunden pro Woche – zwischen 6 und 20 Uhr. In der Gastronomie oder Schichtarbeit gelten für 16- und 17-Jährige erweiterte Zeitgrenzen bis 22 bzw. 23 Uhr.

Mindestlohn? Nicht für alle

Zwar liegt der gesetzliche Mindestlohn derzeit bei 12,82 Euro pro Stunde – doch dieser gilt nur für Volljährige. Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind ausgenommen. Der DGB kritisiert diese Regelung scharf und fordert ihre Abschaffung. In Betrieben mit Tarifvertrag kann jedoch ein höherer Lohn auch für Minderjährige gelten.

Unterstützung durch Gewerkschaften

Probleme mit Arbeitgebern? Verstöße gegen Arbeitsrecht? „Am besten schon vor Jobbeginn Gewerkschaftsmitglied werden“, empfiehlt Becker. Die örtlichen Gewerkschaftsstellen helfen bei Fragen rund um Ferienjobs und setzen Rechte durch.

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