Kehl – Ein Moment der Unachtsamkeit, ein Blechschaden auf dem Supermarktparkplatz oder ein riskantes Überholmanöver – ein Autounfall im Ausland kann schnell passieren. Damit der Urlaub trotzdem nicht zur Nervenprobe wird, gibt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland hilfreiche Tipps für die richtige Vorbereitung und das richtige Verhalten im Ernstfall.
Richtig vorbereitet ins Ausland starten
Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, sollte den Europäischen Unfallbericht griffbereit im Handschuhfach haben. Das standardisierte Formular – erhältlich bei Versicherungen und Automobilclubs – erleichtert die spätere Schadensabwicklung erheblich. Auch die Internationale Versicherungskarte (ehemals „Grüne Karte“) sowie wichtige Telefonnummern wie die des Zentralrufs der Autoversicherer gehören mit ins Gepäck.
Verhalten am Unfallort
Nach einem Unfall gilt zunächst: Warnweste anziehen, Unfallstelle absichern und bei Personenschäden den europaweiten Notruf 112 wählen. Auch bei Bagatellschäden empfiehlt es sich, die Polizei zu verständigen – das ist in Ländern wie Frankreich allerdings nicht immer obligatorisch. Wichtige Schritte sind:
- Kontaktdaten des Unfallgegners und möglicher Zeugen aufnehmen
- Fotos und Videos der Unfallstelle machen
- Europäischen Unfallbericht gemeinsam ausfüllen
Schadensregulierung und Fristen beachten
Wurde der Unfall selbst verschuldet, reguliert die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners. Der eigene Schaden ist nur über eine Vollkaskoversicherung abgedeckt.
Liegt die Schuld beim Unfallgegner, erfolgt die Abwicklung in der Regel nach dem Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. In solchen Fällen hilft der Schadensregulierungsbeauftragte der ausländischen Versicherung – dieser muss in Deutschland ansässig sein. Kontaktdaten liefert der Zentralruf der Autoversicherer. Die Versicherung hat drei Monate Zeit, um den Schaden zu regulieren oder ein Angebot vorzulegen. Ist die Schuldfrage unklar, kann es deutlich länger dauern.
Was tun bei einem Unfall mit dem Mietwagen?
In solchen Fällen ist umgehende Information des Vermieters Pflicht. Die meisten Mietverträge schreiben auch eine Polizeimeldung vor, selbst bei kleinen Schäden. Wird diese unterlassen, kann der Versicherungsschutz entfallen.
Unterstützung durch das EVZ
Kommt es zu Schwierigkeiten bei der Regulierung, hilft das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland kostenlos weiter. Auch Schlichtungsstellen im Land des Versicherers können kontaktiert werden.
Weitere Infos gibt es auf der Website des EVZ Deutschland – inklusive Länderspezifika für Unfälle beispielsweise in Frankreich.