Berlin – Die Bundesregierung treibt die nationale Umsetzung der RED III-Richtlinie (EU 2023/2413) voran. Am 24. Juni 2025 wurde ein Gesetzesentwurf im Bundeskabinett beraten, der Erleichterungen bei Zulassungsverfahren im Bereich Windenergie an Land bringen soll. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht darin positive Schritte, mahnt jedoch entscheidende Nachbesserungen an.
Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, lobte das geplante Tempo bei Genehmigungen in Beschleunigungsgebieten, kritisierte jedoch, dass bestehende Windenergiegebiete nicht nachträglich in diesen Status überführt werden können. „Mit dem Auslaufen der Notfall-Verordnung Ende Juni entsteht eine gefährliche Lücke – der RED III-Turbo muss vollständig genutzt werden.“
Zudem bemängelt der BDEW, dass zentrale Vorgaben der Richtlinie, wie die Genehmigungsfiktion, Rechtmäßigkeitsvermutung oder ein klarer Bewertungsmaßstab im Screening-Verfahren, bisher fehlen. Diese könnten Genehmigungsprozesse erheblich verkürzen.
Kritisch sieht der Verband auch, dass im aktuellen Entwurf ohne Konsultationsverfahren Regelungen beschlossen werden sollen, die über die RED III-Thematik hinausgehen – etwa zur Typenänderung im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Hier droht laut BDEW eine Verlängerung von Verfahren auf bis zu drei Monate, statt wie ursprünglich geplant sechs Wochen.