Essen – Ab dem 1. Juli 2025 gelten neue Mindestlöhne in der Pflege. Während Pflegefachkräfte künftig mindestens 20,50 Euro pro Stunde verdienen, steigen auch die Löhne für Pflegehilfskräfte deutlich an. Doch mit den höheren Löhnen droht ein neues Problem: Pflegekräfte in Minijobs könnten künftig weniger arbeiten dürfen – und das mitten im Fachkräftemangel.
Weniger Arbeitszeit trotz wachsender Nachfrage
Wie der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mitteilt, geraten Pflegekräfte mit Minijob-Verträgen durch die höheren Stundenlöhne unter Druck: Um die gesetzlich geltende Verdienstgrenze von 538 Euro monatlich nicht zu überschreiten, müssten sie ihre Arbeitszeit kürzen – obwohl sie dringend gebraucht würden. „Das verschärft den Personalmangel in der Pflege“, warnt Andreas Kern, Vorsitzender des Verbands.
Forderung nach branchenspezifischer Regelung
Der Verband fordert deshalb die Einführung einer speziellen Verdienstgrenze für Minijobs in der Pflege. Diese solle – analog zum allgemeinen Mindestlohn – automatisch angepasst werden, wenn die Pflege-Mindestlöhne steigen. Eine solche Lösung existiert bisher nur für den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn.
Kern kritisiert: „Es ist sachlich nicht zu rechtfertigen, ausgerechnet die in der Pflege besonders brenzlige Personalsituation stärker zu belasten, indem hier keine Anpassung der Minijob-Grenzen erfolgt.“
Auswirkungen auf regionale Pflegeeinrichtungen
Auch Pflegeanbieter im Emsland und der Grafschaft Bentheim könnten mit den Folgen der aktuellen Regelung konfrontiert werden. Gerade kleinere ambulante Dienste sind auf flexible Arbeitszeitmodelle angewiesen. Ohne Anpassung drohen Engpässe bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen – insbesondere im ländlichen Raum.