Zum Weltdufttag am 27. Juni 2025 setzt der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) ein deutliches Zeichen: Mit dem Entwurf der Richtlinie VDI 3940 Blatt 6 wird erstmals ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren vorgestellt, das helfen soll, besonders unangenehme Gerüche objektiv zu bewerten – etwa in Wohngebieten oder bei Industrieanlagen.
Wenn Düfte zur Belastung werden
Gerüche sind allgegenwärtig – sie erinnern, warnen oder wecken Emotionen. Doch wenn bestimmte Geruchsemmissionen Ekel oder Übelkeit hervorrufen, werden sie schnell zur Belastung. Der neue Richtlinienentwurf des VDI liefert nun eine standardisierte Methode, um genau diese Wirkung zu bewerten.
Im Mittelpunkt steht ein speziell entwickelter Fragebogen, der sowohl am Emissions- als auch am Immissionsort das sogenannte Ekelpotenzial misst. Eine Überschreitung des festgelegten Schwellenwerts kann künftig als Hinweis auf eine gesundheitliche Gefährdung dienen – ein wichtiges Werkzeug insbesondere für Genehmigungsbehörden, etwa bei Beschwerden nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.
Rechtssicherheit und neue Maßstäbe
„Die Methode stützt sich auf etablierte Verfahren und ergänzt diese durch konkrete Fragen zur emotionalen Reaktion“, erklärt Dr. Anke Niebaum, Fachbereichsleiterin Umweltwirkungen beim VDI. Die neue Richtlinie soll am 1. Juli 2025 erscheinen und wird im November auf der 11. VDI-Fachtagung „Gerüche in der Umwelt“ in Salzburg ausführlich vorgestellt.
Interessierte Fachleute können bis zum 28. Februar 2026 Einspruch zum Richtlinienentwurf einreichen. Der VDI betont die Bedeutung des Themas – besonders im Zusammenhang mit der Lebensqualität in dichten Siedlungsräumen.