Berlin – Die unabhängige Mindestlohnkommission hat sich auf eine zweistufige Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns geeinigt: Ab dem 1. Januar 2026 steigt er auf 13,90 Euro, ab dem 1. Januar 2027 folgt eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro. Das entspricht einer Steigerung um insgesamt 1,78 Euro pro Stunde – ein deutliches Signal in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten.
Zwei-Stufen-Plan bis 2027
Nach langen Verhandlungen haben sich die Sozialpartner auf einen Kompromiss geeinigt, der sowohl den Mindestschutz für Beschäftigte als auch die wirtschaftliche Entwicklung berücksichtigt. Wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mitteilt, profitieren von dieser Erhöhung rund 6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – vor allem in Niedriglohnbranchen wie Einzelhandel, Logistik oder Gastronomie.
Mehr Kaufkraft – Impulse für die Wirtschaft
Laut DGB-Verhandlungsführer Stefan Körzell bedeutet die Erhöhung für Vollzeitbeschäftigte mit Mindestlohn ein monatliches Plus von bis zu 310 Euro brutto. Auf das Jahr gerechnet summiert sich das auf rund 3700 Euro mehr Einkommen. Körzell betont, dass dieses Geld voraussichtlich komplett in den Konsum fließt und die Konjunktur stärkt – ein gesamtwirtschaftlicher Impuls von rund 5,7 Milliarden Euro über zwei Jahre.
Grundlage für armutsfesten Lohn
Mit dem künftigen Mindestlohn wird laut DGB erstmals das 60-Prozent-Kriterium vom Medianeinkommen erreicht – ein Maßstab, der als Grundlage für einen armutsfesten Lohn gilt. Besonders profitieren sollen Frauen sowie Beschäftigte in Ostdeutschland, die überdurchschnittlich häufig im Mindestlohnbereich arbeiten.
Weitere Informationen zur Arbeit der Mindestlohnkommission finden sich auf der offiziellen Website des DGB sowie beim Bundesarbeitsministerium.