Salzbergen – Gerade bei Sonnenschein liegt es für viele Autobesitzer nahe, das Fahrzeug auf dem eigenen Grundstück zu reinigen. Doch Vorsicht: Auch auf Privatflächen gelten in der Gemeinde Salzbergen klare Regeln, um Umwelt, Boden und Grundwasser zu schützen.
Laut Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde ist die Autowäsche auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen grundsätzlich verboten – Ausnahmen gelten nur in Notfällen, etwa nach einem Unfall. Doch auch auf dem eigenen Grundstück ist das Waschen nur unter bestimmten Bedingungen gestattet.
Abscheider und Co. sind Pflicht
Entscheidend ist, ob eine geeignete Anlage zur Reinigung des Abwassers vorhanden ist. Ohne technische Einrichtungen wie Öl- oder Benzinabscheider darf das Schmutzwasser nicht in den Boden oder die Regenwasserleitung gelangen. Der Grund: Beim Waschen können Schadstoffe wie Ölreste, Putzmittel oder Straßenabrieb austreten und in Gewässer oder Erdreich gelangen – mit teils erheblichen Umweltschäden.
Der sicherste Weg: Waschstraße oder SB-Waschplatz
Die Gemeinde appelliert daher an ihre Bürgerinnen und Bürger, Fahrzeuge ausschließlich an Waschplätzen oder in professionellen Waschanlagen zu reinigen, wo das Abwasser ordnungsgemäß behandelt wird. So lässt sich der Schutz von Natur und Grundwasser mit der Fahrzeugpflege vereinbaren.
Weitere Informationen zur richtigen Autowäsche und Umweltschutz finden sich auf den Seiten des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).